Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 485 Views | 17.01.2018 | 17:59 Uhr
geschrieben von D. Tiegel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben nicht ausgezahlt - Kündigung wird nicht bestätigt

Bestell-/Kundennummer: 351673

Nach einem Jahr Versorgung (01.09.2016. -31.08.2017), teile ich der BEV, nach schriftlicher Aufforderung, meinen Zählerstand am 31.08.2017 per E-Mail mit. Die kommenden Wochen warte ich vergebens auf die Jahresendabrechnung. Beim ersten Anruf im Servicecenter am 18.10.2017 wird erst einmal darauf hingewiesen, dass der Versorger sechs Wochen Zeit für die Abrechnung hat. Auf meinen Hinweis, dass diese ja nun schon um sind (18.10.2017) wird zugesichert, dass man sich drum kümmert, der Briefkasten bleibt allerdings leer.

SCHLAGWORTE

Am 27.10.2017 Einschreiben mit Rechnungsanforderung und Kündigung rausgeschickt. Auf E-Mails wird nicht reagiert, Anrufe im Servicecenter sind überflüssig, die Herrschaften sind zwar freundlich, aber Sack-in-China-Prinzip. Erst nach Einschalten der Schlichtungsstelle Energie am 28.11.2017 erhalte die Jahresendabrechnung (datiert auf 22.11.; erhalten jedoch am 06.12.), welche ein Guthaben ausweist. Per E-Mail vom 08.12.2017 bitte ich um Erstattung des Guthabens und teile der BEV meine Bankverbindung schriftlich mit. Die BEV anwortet per E-Mail auch direkt am 09.12.2017, dass das Guthaben zur Auszahlung freigegeben wurde und meine Kündigung an "entsprechende Abteilung" weitergeleitet wurde. Hier wiederholt sich das Sack-in-China-Prinzip, denn heute haben wir den 15.01.2018 und nichts von Beidem ist erledigt worden.

Letzter Versuch meinerseits per Einschreiben am 10.01.2018, ich teile nochmals meine Bankverbindung mit, bitte um Erstattung des Guthabens und um Kündigungsbestätigung, mit Fristsetzung bis zu 19.01.2018, um im Weiteren Verlauf die Möglichkeit zu haben, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu können. Nebensächlich zu erwähnen, dass ich die monatlichen Abschlagszahlungen natürlich bis auf Weiteres ausgesetzt habe.

Eine schnelle Klärung ist wünschenswert.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 631,-


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2018 | 17:59
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Tiegel, vielen Dank für Ihre nochmalige Anfrage auch auf diesem Weg. Die Zahlungen an Sie sind ausgelöst. Ebenfalls übersenden wir Ihnen Ihre Abrechnung sowie die Kündigungsbestätigung erneut. Sollten Sie noch Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich wieder direkt an uns wenden. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.01.2018 | 17:13
von D. Tiegel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebe BEV, 50% erledigt. Die Rückerstattung ist da. Allerdings nutzt "entsprechende Abteilung" anscheinend die Runde Ablage "P", anders kann ich mir nicht logisch erklären, warum ich immer noch keine reguläre Kündigungsbestätigung erhalten habe, warte jetzt gute drei Monate. Dieses Unternehmen ist echt der Knaller. Kann man nur hoffen, dass sich andere Verbaucher vorzeitig intensiv informieren bevor man sie zum Deppen macht.


30.01.2018 | 09:05
von D. Tiegel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten, halleluja!
Nach guten VIER MONATEN ist diese Aktion somit geklärt.
Daumen sind gedrückt, dass zur endgültigen Endabrechnung wegen Kündigung die BEV mir und sich selbst dieses Prozedere erspart. Ich bin gespannt.




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