Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 519 Views | 25.01.2018 | 14:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3133999

Stromio GmbH (Kaarst)

Immer die gleiche Masche

Bestell-/Kundennummer: 123643247

Vergleichsportal empfiehlt - und nach einem Jahr 26% Preiserhöhung

Vielleicht hilft es ja, wenn man hier -also außerhalb der üblichen Vergleichsportale- seine Erfahrungen beschreibt. Die Portale wie Check24 und verivox verdienen ja bei der Abzocke ordentlich mit. Interessant ist, dass der Anbieter
SCHLAGWORTE
Stromio (Tochter von Grünwelt) nicht mit einmaligen (also selektiv wegklickbaren) Boni lockt, sondern nach einem Jahr eine so gepfefferte Preiserhöhungen (+ 26 %) ankündigt, dass der träge Verbraucher brav in die Kostenfalle tritt. Natürlich wird dann per Textbaustein auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen, wer es verpennt (kommt nicht per Mail, nur ins Kundenpostfach) darf brav blechen. Hier sollten die Verbraucher entweder SCHONUNGSLOS das Lockangebot ausnutzen und am besten schon am Tag der Bestellung kündigen oder gleich einen anderen Anbieter wählen. Bei der Vergleichsportalen sollte der Gesetzgeber eine Angabe zur verdienten Provision vorschreiben, damit der Kunde die Motivation der Empfehlung erkennen kann.
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Meine Forderung an Stromio GmbH: Begrenzung von Strompreiserhöhungen z. B.wie im Mietrecht - Transparenz bei der Vergleichsportalen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2018 | 09:14
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


26.01.2018 | 11:41
von Riesa Rie | Regelverstoß melden
Aber ist das nicht logisch? Meinen Sie ein wirtschaftliches Unternehmen hat etwas zu verschenken? In den meisten Fällen, wird gerade bei hohen Boni, im zweiten Jahr erhöht. Die Versorger verdienen doch im ersten Jahr nichts an Ihnen. Ganz einfaches System, dass jahrelang schon herrscht.

31.01.2018 | 08:58
von ReclaBoxler-3133999 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.02.2018 | 13:27
von ReclaBoxler-3133999 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Masche des Kundenfangs mit Lockangeboten und Erhöhung um 26% nach einem Jahr kann man nicht lösen.
Das ist eine Unternehmensphilosophie, die zwar strafrechtlich nicht relevant aber schlicht unethisch ist, da sie auf der Unkenntnis oder Dummheit des Kunden aufbaut.


14.02.2018 | 12:18
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
Sie fordern eine gesetzliche Begrenzung bei Preiserhöhungen. Diese gibt es aber bereits! Strom- und Gasanbieter dürfen ihren Gewinnanteil nachträglich nicht steigern. Dies bedeutet, dass die Versorger Preiserhöhungen nur in Höhe von tatsächlichen Kostensteigerungen weitergeben dürfen. Preiserhöhungen von über 10% dürfen daher alle unzulässig sein. Quelle: www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-Preiserhoehung.Ich empfehle Ihnen, sich gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Viel Erfolg dabei!



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