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375 Views | 28.01.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9620001
Seitens GlS wurde das Paket geöffnet (aufgeschnitten), ausgeraubt, wieder verschlossen und ausgeliefert. Nun wird seitens GlS die Erstattung des Verlustes verweigert, da der Empfänger die Annahme des Paketes hätte verweigern können. Obwohl das Paket unter Zeugen gefüllt und verpackt wurde, als auch der Empfänger mit Zeugen das Paket abgeholt hat, weigert sich Gls den durch Gls entstandenen Schaden zu begleichen, wie bitte soll der Empfänger erkennen, dass ein Paket professionell seitens Gls geöffnet und bestohlen wurde dies erkennen? Hier waren Profis am Werk, Der Empfänger konnte nicht wissen, daß ausschließlich grellrotes Paketband verwendet wurde als das Paket mit einer Seite braunem Paketband an ihn ausgehändigt wurde. An einer gewissenhaften Recherche hat
GLS kein Interesse. Selbstverständlich habe sofort nach Kenntnis des Diebstahls Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges sowie Diebstahl gegen Gls gestellt.
Meine Forderung an GLS Germany:
100% des entstandenen Schadens in Höhe von 450€, zuzüglich der nun entstehenden Juristischen Folgekosten
ofortantwort
29.01.2018 | 11:45
Firmen-Antwort von:
GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive Ihres hier geschriebenen Textes an: "dcs.carecenter
gls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.
Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.
Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team
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