Tchibo GmbH (Hamburg)
Bezahlter Gutschein abgelehnt - ungerechtfertigte Bereicherung
Ich habe zur Geburt meiner Kinder einen Fotoshooting-Gutschein bei Tchibo und einem Kooperationspartner gekauft und den Rechnungsbetrag von 99. - vollständig an Tchibo überwiesen. Der Gutschein erhält KEINE Befristung bzw. KEIN Ablaufdatum und ist sogar auf meinen Namen ausgestellt (nach §801 BGB besteht bei inhaberbezogenen Gutscheinen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren). Im September wollte ich den Gutschein für ein Familien-Fotoshooting einlösen.
Da der Kooperationspartner von Tchibo nicht zu erreichen war (existiert zwischenzeitlich wohl nicht mehr), habe ich mich an den Tchibo Kundenservice gewandt. Erst einige Male telefonisch und dann auch mehrfach schriftlich (Gutschein in Kopie beigefügt). Der Kundenservice wirkte dabei immer wieder sehr unprofessionell und unfreundlich. Es gab immer wieder neue Ansprechpartner, denen immer wieder alles neu geschildert werden musste. Dann wurde mein Anliegen auch mehrfach einfach an andere „aktuelle“ Kooperationspartner von Tchibo weitergeleitet, die mich aber legitimer Weise auch immer wieder an Tchibo zurückverwiesen.
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Zu guter Letzt (nach 11 Schriftwechseln und 3 Telefonaten) teilte der Tchibo Kundenservice mit dann kurz und knapp fest, dass sie den Gutschein nicht mehr einlösen. Ein Armutszeugnis für ein Unternehmen wie Tchibo (das aktuell Fotoshooting-Gutscheine „neuer“ Kooperationspartner überall anbietet), sich an 99. - einer fünfköpfigen Familie zu bereichern, ohne auch nur im Geringsten eine Gegenleistung für den bereits erhaltenen Geldbetrag anzubieten. Tchibo hat sich hier ungerechtfertigt bereichert. Wir werden NIE WIEDER bei Tchibo einkaufen oder Produkte dieses Unternehmens erwerben.
Auf diesem Weg möchte ich andere Verbraucher erreichen und über den Umgang des Unternehmens Tchibo mit seinen Kunden und die ungerechtfertigten Bereicherung an diesen informieren. Vl hat auch noch jemand einen Tipp für uns! Liebe Grüße Nadine Schram
Beschwerde ist noch nicht gelöst