Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 535 Views | 01.02.2018 | 15:35 Uhr
geschrieben von Hans Jürgen Knapp

Immergrün Energie (Köln)

Verweigerung der Bonuszahlungen

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr.: 21610028557, Kd.Nr.: 20001N1269

Verweigerung der Bonuszahlungen

Betreff:
SCHLAGWORTE
Ihre Anfrage zur Gewährung eines Bonus [Kontakt #13435392] Vertragsnummer: 21610028557 Mit diesem Text wurde die Bonuszahlung abgelehnt: Sehr geehrter Herr Knapp, vielen Dank, dass Sie sich an immergrün! -Energie gewandt haben. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass eine Bonuszahlung leider nicht möglich ist. Für Ihren Vertrag 21610028557 besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen: Mehrtarifzähler Kein Haushalt-Lastprofil (gewerbliche Nutzung) ttps: //nachbarschaft.immobilienscout24.de/adressen/bayern, miltenberg-kreis, eichenbuehl/dienstleistung/knapp-juergen-eventservice,74139162. html ----------------------------------------------------------------------- Meine Anmerkungen hierzu! Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich ihrer Weigerung der Bonusauszahlung zu meinem Stromvertrag Vertragsnummer: 21610028557. Ihre Angaben zur Verweigerung der Bonuszahlung werden hiermit zurückgewiesen. Ein leeren Link aus dem
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Internet berechtigt Sie nicht die Bonuszahlung meines Privathaushaltes zu verweigern. (Verbrauch 3.378 KW für 2 Personen ist wohl haushaltsüblich, an dieser Verbrauchsstelle ist keine gewerbliche Tätigkeit, Stromverbrauch) Auf dem Grundstück steht ein Mehrfamilienhaus! Die Bonusverweigerung wegen Mehrtarifzähler der für die Stromzählung vom Grundversorger eingebaut wurde berechtigt Sie nicht den Bonus zu verweigern. Ihnen war bei Vertragsschluss diese Situation bekannt und somit wären Sie verpflichtet gewesen mich unverzüglich darüber zu infomieren dass dieser Tarif ihren AGB's diesem Vertragsmodell widerspricht. Sowas nenne ich sittenwidrig. Ich habe mich entschlossen den Sachverhalt an meinen Rechtsanwalt zur Prüfung zu übergeben, die Kosten hierfür übernimmt meine Rechtschutzversicherung. Ich setze Ihnen hiermit die Frist für die Leistung der Bonuszahlung bis zum 10.02.2018. Lassen Sie diese Frist verstreichen übergebe ich die Angelegenheit direkt an meinen Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen
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Meine Forderung an Immergrün Energie: Auszahlung der vertraglich vereinbarten Bonusleistungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2018 | 15:35
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Knapp, vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.02.2018 | 15:37
von Hans Jürgen Knapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün bietet nur 50,-- € pauschal an und besteht weiterhin auf der Bonusschädlichkeit durch Doppeltarifzähler und Gewerbehinweis aus dem Internet in dem Mehrfamilienhaus. Ich akzeptiere dieses Angebot nicht und werde weitere Schritte unternehmen.


03.02.2018 | 15:54
von Hans Jürgen Knapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
>>>>> Meine Antwort an immergrün
Sehr geehrte Damen und Herren,

ihr Angebot vom 2.2.2018 per Email auf meine vertraglich vereinbarten Bonis zu verzichten
und im Gegenzug eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50,-- € zu erhalten kann ich nicht akzeptieren.

Sie ignorieren bereits erfolgte Gerichtsurteile, schließen Verträge die nach ihren AGB's nicht möglich sind
und versuchen die Kunden ohne Bonus abzuspeisen um ihren Gewinn zu optimieren.
Diese Erkenntnis bestätigt sich beim Lesen der Beschwerden zu ihrem Unternehmen im Internet.

Wie bereits mitgeteilt bin ich rechtsschutzversichert und sehe gerne hier einer richterlichen Entscheidung
zu ihren Machenschaften entgegen!

Mit freundlichen Grüßen

Hans Jürgen Knapp


08.02.2018 | 00:01
von Hans Jürgen Knapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angebot der Ausgleichszahlung auf 70 € erhöht.
Angebot jedoch nicht angenommen


21.02.2018 | 13:37
von Hans Jürgen Knapp gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat einer Bonusnachzahlung von 100 € zugestimmt und geleistet. Ist zwar nicht der komplette Betrag, aber ich kann mit dieser Lösung leben und werde bei dem nächsten Wechsel die AGB's ganz genau unter die Lupe nehmen!
Eine Rüge muss ich hier noch den Wechselportalen Vxx, Cxx etc. erteilen die über diese Bedingungen und Fallen nicht explizit informieren!




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