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250 Views | 01.02.2018 | 14:36 Uhr
geschrieben von M. Grupe
Bestell-/Kundennummer: 123569761
Keine Jahresrechnung und keine Auszahlung des Bonus seit fast 5 Wochen trotz mehrfacher Aufforderung.
Per 31.12.2017 übermittelte mein Netzbetreibe den Zählerstand an die Firma Grünwelt Energie - dieser ist auch auf der Webseite im persönlichen Login eingetragen. Eine Jahresrechnung habe ich bis zum heutigen Tage (fast 5 Wochen) nicht erhalten. Ich erwarte eine Jahresabrechnung und einen Bonus in Höhe von 15 % auf die Jahresrechnung. Auf E-Mails und Mitteilung per Kontaktformular erhielt ich bis heute keine Antwort. Mein Gasanbieter hat mir innerhalb weniger Tage die Jahrerechnung zugesandt und das Guthaben erstattet. Ich fordere die Firma Grünwelt Engergie auf, umgehend die Jahresrechnung zu erstellen und den Bonus in Höhe von 15 % in Abzug zu bringen. Sollte ich innerhalb der nächsten Woche keine Rückantwort erhalten, werde ich die Schlichtungsstelle Energie in Kenntnis setzen und den Vorgang meinem Rechtsanwalt übergeben.
Meine Forderung an Stromio GmbH:
Erstellung der Jahresrechnung und Gewährung des Bonus in Höhe von 15% auf die Jahresrechnung
ofortantwort
01.02.2018 | 16:36
Firmen-Antwort von:
Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Grupe, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Dort wird mir u. a. nach geschlagenen 5 Wochen plötzlich mitgeteilt:
"Wir haben eine Zählerstandsmitteilung durch Ihren Netzbetreiber erhalten. Der mitgeteilte Wert in Höhe von 12.569 kWh erscheint uns im Vergleich zu Ihren bisherigen Verbrauchswerten zu niedrig.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, Ihren Zählerstand erneut abzulesen und uns diesen Innerhalb von 4 Werktagen mitzuteilen. Bei einem fehlenden Zählerstand werden wir Ihren Verbrauch anhand der zur Verfügung stehenden Zählerstände schätzen. "
weiterhin wird mitgeteilt:
"Die Abrechnung des Stromverbrauchs des Kunden durch den Lieferanten erfolgt nach Maßgabe von §§ 40 Absatz 3 EnWG. Der Lieferant rechnet spätestens 6 Wochen nach
Ablauf eines Belieferungszeitraums ab, welcher 12 Monate (ein Belieferungsjahr) nicht wesentlich überschreitet. "
ungeheuerlich - überlegt Euch genau, ob ihr in Zukunft zu diesem Anbieter wechseln möchtet - ich jedenfalls nicht mehr.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hier die Antwort der Firma stromio:
Sehr geehrter Herr Grupe,
hiermit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 07.02.2018 und teilen Ihnen folgendes mit:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Rechnungsprüfung diese 14 Tage gewähren müssen, unabhängig davon, ob es sich um eine Guthabensauszahlung oder Nachzahlung handelt.
Da die Abrechnung am 07.02.2018 korrigiert und neu erstellt wurde, ist die gegebene Frist erneut einzuhalten. Ein manueller Eingriff bzgl. der Auszahlung des Guthabens kann systembedingt leider nicht vorgenommen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winkler
Ihr stromio Kunden-Service-Team