real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)
Preise überlegt Real sich noch dem Versand!
Real hatte eine falsche Artikelbeschreibung eingestellt. Es wurde als Packungsgröße 10 angegeben. Angekommen sind dann statt 20 mal 10 Stück ist nur 20 Stück. Da ich davon ausgegangen bin, dass mir die restlichen Artikel nachgeschickt werden. Habe ich angefangen mit dem Material (Verbrauchsmaterial) zu arbeiten. Leider wurde mir, nachdem anfangs viele Verständnisfloskeln verteilt wurden, mitgeteilt, dass ich den 10-fachen des angezeigten Preises zahlen muss und Real keine Nachlieferung vornimmt.
Nun habe ich total überteuert ein Produkt für das zehnfache des Preises kaufen müssen und das obwohl Real den Fehler sowohl beim Einstellen und beim Versenden gemacht hat. Ich lasse das rechtlich prüfen, aber ein Übelkeitsgefühl bleibt so und so.
So sieht für mich lupenreiner unfairer Umgang mit Kunden aus, eigene Probleme auf den Kunden abzuwälzen. Ich persönlich lasse den Finger von Real.
13.02.2018 | 16:04
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte/r Kundin/e,
wir würden den Vorgang gerne prüfen und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben. Dafür fehlen uns jedoch noch ein paar Angaben.
Würden Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse kundenorientierungreal.de oder unsere kostenlose Kundenhotline 0800 / 33 00 556 Ihre Kontakt- und Bestelldaten zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?
Vielen Dank vorab dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr real Team
Wenn von 20 x 10 Gesprochen wird würde hier nach § 434 BGB ein Sachmangel vorliegen.
- (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. -
Daher können sie den Händler nach § 439 BGB zur Nacherfüllung auffordern.
Auf ein Angebotsirrtum können sie sich wenn nur zum Teils berufen, weil sie ein teil der Ware verschickt haben und sie als Kunde es gutgläubige angenommen haben.
Den Rest der Bestellung könnte Real wirksam anfechten und vom Vertrag zurück treten, dann würde ihnen das Geld dafür zurück gezahlt werden. (90%)
Landgericht (LG) Osnabrück Az. 12 S 497/05)
Hier wäre noch zu betrachten, das Real diesen Fehler dann rechtzeitig anfechtet.
Ansonsten sind sie dazu verpflichtet, weil ein bindender Vertrag besteht ihn auch zu erfüllen.
Landgericht (LG) Bonn mit Az. 2 O 455/04