Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 274 Views | 13.02.2018 | 13:32 Uhr
geschrieben von Ronny Gehrmann

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Strompreiserhöhung 30 Prozent ohne Ankündigung

Bestell-/Kundennummer: 217866

Erst durch Einblick in meinem Kundencenter am 30.01.2018 habe ich Kenntnis genommen, dass sich mein Strompreis von 23,14 Cent auf jetzt 30,69 Cent erhöhen wird. Wir hatten extra den bestehenden Vertrag nicht gekündigt, da wir keine Preiserhöhung erhalten hatten und der Preis so für uns in Ordnung war. Lt. Telefonat mit EVD habe ich die Ankündigungen zur Preiserhöhung per E-Mail erhalten.

SCHLAGWORTE

Das kann ich nicht bestätigen. Alles habe ich per E-Mail erhalten, aber die Preiserhöhung nicht. Offensichtlich werden die E-Mails gezielt mit Attributen versehen, damit sie direkt in den Spam-Ordnern oder sonstwo landen.

Mein eingefordertes Sonderkündigungsrecht wurde mit Hinweis auf die "zugestellten Mail" abgeblockt. Die enorme Erhöhung des Arbeitspreises jedoch wird weder erklärt noch entschuldigt.

"Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir als unabhängiger Energieanbieter nicht dazu verpflichtet sind, unsere Kalkulationsgrundlage offenzulegen. Diesen Sachverhalt können Sie jederzeit im Urteil des BGH vom 19.11.2008 (Aktenzeichen VIII ZR 138/07) nachlesen. Wir haben Sie weiterhin am 29.11.2017 per E-Mail über die reguläre Preisanpassung ab dem 01.01.2018 informiert. Bei der Antragsabgabe wurde von Ihnen die E-Mail-Adresse als Ihre zustellfähige E-Mail-Adresse angegeben und zugesichert, dass diese gültig und funktionsfähig ist. Da uns kein Rückläufer der E-Mail vorliegt, gehen wir davon aus, dass diese Sie erreicht hat. Weiterhin enthielt diese E-Mail zusätzlich die Erläuterung Ihres Sonderkündigungsrechtes. Dieses haben Sie nicht fristgerecht bis zum 31.01.2017 in Anspruch genommen. Ihr am 31.01.2018 versendetes Schreiben mit Sonderkündigung zum 28.02.2018 ging zum einen erst am 02.02.2018 und somit nicht mehr fristgerecht bei uns ein, zum anderen ist eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht möglich. Wir bitten die zwölfmonatige Mindestvertragslaufzeit nach AGB 1.5 zu beachten. Insofern wurde die Preisanpassung wirksam."

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Rücknahme Preiserhöhung, Sonderkündigungsrecht.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2018 | 15:30
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Gehrmann,

wir nehmen Ihre erneute Beschwerde zum gleichen Sachverhalt zur Kenntnis.

Wie bereits mitgeteilt, wird sich unser Service-Center zeitnah bei Ihnen melden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Wir verbleiben

mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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