Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 538 Views | 13.02.2018 | 19:40 Uhr
geschrieben von J. Brenker

Jochen Schweizer GmbH (München)

Keine Stornierung wegen Krankheit

Trotz zeitnaher Nachricht, dass man wegen Krankheit nicht teilnehmen kann, wird der Gutschein nicht erstattet.

Meine Mutter hatte zum Geburtstag einen Gutschein für einen Kochkurs bekommen. Drei Tage vor dem Termin bekam sie eine schwere Grippe mit Fieber und allem, was dazu gehört.

SCHLAGWORTE

Ich habe dann umgehend sowohl den Veranstalter als auch Jochen Schweizer informiert und bat um eine Stornierung des Termins.

Die Antwort von Jochen Schweizer verwies mich auf den Veranstalter und dessen AGB.

Der Veranstalter verwies mich wiederum an Jochen Schweizer.

Also wandte ich mich erneut an Jochen Schweizer, um die Sache zu klären. Doch vergebens.

Die AGB des Veranstalters sahen vor, dass ein Termin nur mind. 8 Tage vorher storniert werden kann, scheinbar egal welche Situation vorliegt.

Verständnis hätte ich für eine Aufwandspauschale, z. B. in Höhe der vom Veranstalter bereits gekauften Lebensmittel. Doch ein kompletter Verfall des Gutscheins scheint mir nicht gerade angemessen.

Nach meinem Gefühl macht es sich Jochen Schweizer ziemlich einfach, wenn sie sich, ab der Buchung über ihre Seite, komplett aus der Affäre ziehen. Statt gut zu verhandeln und ordentliche Bedingungen zu schaffen, wird sich lieber hinter den Veranstaltern versteckt.

Schade auch, dass es nicht wertgeschätzt wird, dass man sich meldet und versucht eine gute Lösung für beide Seiten zu finden. Eine "Das geht nicht"-Politik stößt bei mir nur auf völliges Unverständnis.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung des Gutscheins abzüglich einer angemessenen Pauschale.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2018 | 10:01
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

danke für Ihr Feedback.

Natürlich können wir nachvollziehen, dass Sie bzw. Ihre Mutter über den Ablauf enttäuscht sind.

Zum Sachverhalt können wir Ihnen jedoch auch nach erneuter Prüfung leider keine anderweitige Auskunft geben, da Sie bei Terminbuchung einen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen haben, in den wir als Vermittler des Erlebnisses nicht eingreifen dürfen.

Nach der Terminvereinbarung hat der Veranstalter die Teilnahme bereits fest einkalkuliert. Daher sehen die AGB des Veranstalters vor, dass eine kurzfristige Absage aus den bereits genannten Gründen ausgeschlossen ist.

Wir können daher nur um Verständnis bitten, dass wir Ihnen leider keine positivere Antwort geben konnten.

Viele Grüße

Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

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