Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 242 Views | 23.02.2018 | 16:44 Uhr
geschrieben von Sören Wallendorf

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Endabrechnung bzw. Bonusauszahlung trotz Zusage Hotline

Bestell-/Kundennummer: 437121

Stromlieferungsvertrag wurde fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Mit Kündigungsbestätigung erfolgte Aufforderung zur Zählerstandsablesung am 31.12.2017.

SCHLAGWORTE

Diese wurde von mir durchgeführt und per Fax übermittelt. Auf Reklamation per E-Mail Ende Januar 2018 wegen fehlender Schlussabrechnung/Bonusauszahlung keine Reaktion.

Anruf am 13.02.2017 bei der Servicehotline. Auskuft erhalten, dass die erforderlichen Daten zur Abrechnung vorliegen, die Abrechnung aber leider irgendwo in der Buchhaltung hängengeblieben ist. Die Mitarbeiterin am Telefon beteuerte aber, dass sie die Abrechnung jetzt erneut veranlasst hätte und die Abrechnung binnen einer Woche erfolgt. Hinweis auf Verstoss gegen BEV-eigene AGB sowie gesetzliche Vorschriften (Frist 6 Wochen)

Es erfolgte ein ganz klarer Hinweis, dass die BEV bereits im Netzt massiv Beschwerden wegen diesem Thema erhält und ich dieses Spielchen mit mehreren Anrufen nicht mitmache. Deutlichst auf die Einhaltung der Zusage "eine Woche" gepocht, ansonsten rechtliche Schritte angekündigt. Die Mitarbeiterin beteuerte, dass es garantiert klappt, da sie sich nun der Sache angenommen hat.

Nachdem erwartungsgemäß bis 20.02.2018 weder Abrechnung erstellt noch Gutschrift erfolgt ist, erfolgt nun ohne weitere Aufforderung die Einleitung rechtlicher Schritte sofern die Abrechnung und die Auszahlung auf das bekannte Konto nicht bis spätestens 27.02.2018 vorliegen (letztmalige Fristsetzung)

Nach zwischenzeitlich erfolgter erster Rechtsberatung erfolgt dann die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte mittels Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug (u. a. auch wegen dem dringenden Anfangsverdacht auf Konkursverschleppung, da offensichtich hier Liquiditätsprobleme vorhanden sind) und Meldung an die Regulierungsbehörde sowie Check24, um potentielle Neukunden zu schützen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Umgehende Erstellung Endabrechnung und Auszahlung sämtlicher Ansprüche aus Überzahlung Abschläge und Bonuszusagen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.02.2018 | 16:44
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Wallendorf,

wir haben die Auszahlung Ihres Guthabens und den Versand der Rechnung angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.02.2018 | 16:45
von BEV Bayerische Energieversorgu...

Sehr geehrter Herr Wallendorf,

wir haben die Auszahlung Ihres Guthabens und den Versand der Rechnung angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team



01.03.2018 | 17:12
von Sören Wallendorf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlimm gebnug, dass erst eine Reaktion erfolgt, wenn die Missstände publik gemacht werden.
Nie wieder BEV!




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