ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Guthaben aus Schlussrechnung noch nicht zurück gezahlt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.: 02785544
Verschleppung der Guthabenerstattung.
ExtraEnergie hat am 01.02.2018 mir die Schlussrechnung erstellt. Aus der Rechnung gehen circa 350 Euro Guthaben hervor. ExtraEnergie hat schriftlich erklärt das die Überweisung des Guthabens i. d.R. 14 Tage nach Rechnungsstellung erfolgt.
Diese Frist ist nunmehr um zehn Tage überschritten. Nach mehrmahligen Telefonaten mit dem Servicedienstleister wurde mir keine glaubwürdige Antwort gegeben. Ich muss daher leider befürchten, dass es mir anscheinend wie Tausenden von EX-Kunden ergeht.
05.03.2018 | 14:44
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Hensgen,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und teilen mit, dass wir Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet haben. Diese wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html
und den Vermittler (z. B. Verivox, Check24, TopTarif, etc.)
Anschl. Mahnbescheid beantragen und mit Rechtsanwalt klagen.
Evtl. Raten über die Bank zurückholen.
vielen Dank für Ihren Antrag. Die Daten und Unterlagen zu Ihrem Anliegen wurden erfolgreich an die Schlichtungsstelle Energie übermittelt. Wie geht es nun weiter?
Die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle prüfen zunächst, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren erfüllt sind. Ist dies der Fall, werden Sie und das/die Energieversorgungsunternehmen über den Beginn des Schlichtungsverfahrens informiert. Diese Information erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Wichtig ist: Das in diesem Schreiben mitgeteilte Aktenzeichen müssen Sie bei jeglicher Korrespondenz mit der Schlichtungsstelle verwenden.
Die Energieversorgungsunternehmen sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet und haben nach Beginn des Verfahrens die Gelegenheit, sich innerhalb von drei Wochen mit Ihnen einvernehmlich zu verständigen. Gelingt eine Einigung, ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis - wie ein zivilrechtlicher Vergleich - bindend.
Kann keine Lösung gefunden werden, wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt. Die Schlichtungsstelle unterbreitet nun, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten, einen konkreten Einigungsvorschlag. Falls dieser nicht zur Einigung führt, spricht die unabhängige Ombudsperson der Schlichtungsstelle zum Abschluss des Verfahrens eine Empfehlung aus. Stimmen die Beteiligten dem Einigungsvorschlag oder der Empfehlung zu, ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis für alle Seiten bindend.
Bitte beachten Sie: Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrags notwendig sein, fordern die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle Energie diese bei Ihnen an. Es kann vorkommen, dass Sie auch im weiteren Verlauf des Schlichtungsverfahrens Unterlagen nachreichen müssen.
Die Schlichtungsstelle ist auf Ihre Mitwirkung angewiesen, um eine einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Bitte achten Sie daher auf die von der Schlichtungsstelle Energie erbetenen Fristen z. B. für die Abgabe von Stellungnahmen oder zur Beibringung von Unterlagen.
Über den Fortgang des Schlichtungsverfahrens wird die Schlichtungsstelle Sie regelmäßig informieren. Bitte sehen Sie deshalb in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schlichtungsstelle Energie
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 0
Telefax: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 69
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de