Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 309 Views | 09.03.2018 | 08:47 Uhr
geschrieben von Josef Casper

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

EVDs Abzocke - 32 % Preiserhöhung ohne Ankündigung

Bestell-/Kundennummer: 183300

Ich befand mich seit Ende 2017 bis zum 06.02.2018 aus privaten Gründen im Ausland. Als ich nach Deutschland zurückkam und erst durch Einsicht im Kundencenter habe ich Kenntnis genommen, dass sich mein Strompreis auf 35,4 Cent/kWh Cent erhöhen wird, das heisst für mich von 47€ auf 62€ monatlich beim selben Jahresverbrauch. (Vertragsnummer 183300)

SCHLAGWORTE

Als ich über die Preiserhöhung erfahren habe, habe ich so schnell wie möglich die Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und mir ein anderen Stromanbieter fürs Wechsel gesucht. Dennoch wurde meine Kündigung zum Monatsende nicht akzeptiert. Das Kundenservice schrieb mir folgendes:

Sehr geehrter Herr Casper,

die Kündigung Ihres Vertrages ist bei uns leider erst am 16.02.2018 und somit nicht fristgerecht eingegangen. Demgemäß kann Ihr Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt nicht gekündigt werden.

Wir haben Ihre Kündigung zum 31.01.2019 vorgemerkt. Bitte teilen Sie uns zum Vertragsende den Zählerstand mit.

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen hiermit den Nachweis über den Versand der Preiserhöhung zukommen lassen. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie die originale Mitteilung, welche wir zu dem dort genannten Datum an Sie versendet und zusätzlich in Ihrem Kundenlogin hinterlegt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice Team
_____________________

Sie behaupten, dass Sie mich informiert haben. Dennoch habe ich nochmal alle Posteingänge durchsucht und bei mir ist definitiv keine Mail angekommen. Außerdem, wie bei anderen Beschwerden bekannt ist, ist bereits gerichtlich darüber entschieden, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung per E-Mail rechtsunwirksam ist. Nach Recherche im Netz musste ich auch feststellen, dass es sich hierbei eher um Methodik als einen Einzelfall handelt.

Mein eingefordertes Sonderkündigungsrecht wurde mehrmals nicht akzeptiert, weil diese nicht fristgerecht eingegangen sei. Die Preisanpassung sei zum 01.02.2018 wirksam geworden. Ich habe dem Kundenservice durch verschiedene Mails versucht, zu erklären, dass ich über die Preiserhöhung erst nach dem 06. Februar duch eigene aktive Nachforschungen in Kenntnis genommen habe und dass es unlogisch ist, vor Februar kündigen zu können, wenn man die Informationen über die Preiserhöhung erst nach Februar erfahren hat. Eine Sonderkündigung aus Kulanz wurde in keinster Weise erzielt.

Ich möchte Ihnen aber noch einmal die Gelegenheit geben, die Angelegenheit eingehend zu prüfen mit der Bitte eines Entgegenkommens Ihrerseits.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.03.2018 | 10:44
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Casper,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen in Kürze ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.03.2018 | 11:45
von Josef Casper | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde auf Ihr Kulanzangebot warten.

13.03.2018 | 12:31
von Josef Casper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung zum 31.03.2018 erhalten.




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