Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 673 Views | 05.03.2018 | 17:18 Uhr
geschrieben von Daniel Cebula

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün erhöht Grundpreis ohne Vorankündigung um 222,58 %

Bestell-/Kundennummer: 23604E1251

Mit Verbrauchsabrechnung (Rechnungs-Nr.: RES00918993) vom 19.02.2018 erfahre ich, dass der Grundpreis um 222,58% erhöht wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Mit Verbrauchsabrechnung (Rechnungs-Nr.: RES00918993) vom 19.02.2018 erfahre ich, dass der Grundpreis um 222,58% erhöht wurde.

Von der Preiserhöhung um 222,58% auf 18,00 € erfuhr ich erst in Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 19.02.2018.

Der neue Preis wurde im Kleingedruckten auf S. 4 der Verbrauchsabrechnung unter „Weitere Informationen nach §§ 40, 41 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) “ aufgeführt, der Zeitpunkt ab dem der neue Preis gilt, wird hier auch nicht aufgeführt.

Ich erhielte zu keinem Zeitpunkt ein Informationsschreiben über eine geplante Preiserhöhung weder per Post noch per E-Mail oder im Kundenbereich von Immergrün.

Preiserhöhungen müssten mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden.

Außerdem müssten Änderungen der Vertragsbedingungen (Laut Ihrer AGB 3.2) vom Energieversorger „dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung einer Mitteilung mitteilen. Im Falle einer Vertragsänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der Energieversorger wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderung der Vertragsbedingungen auf das Bestehen des Sonderkündigungsrechts hinweisen“.

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Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H.v. 222,58% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.

Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft.

Des Weiteren werden die gezahlten Boni in der Übersicht wieder abgezogen (20€ Sofortbonus und 40,72€ Gratisenergie 1 Monat)

Ich weise darauf hin, dass meinerseits zu keinem Zeitpunkt gegen meine vertraglichen Pflichten verstoßen wurde. Die Abschlagszahlungen sind immer pünktlich eingegangen, insbesondere habe ich natürlich auch während des ganzen Zeitraums mein zur Kommunikation angegebenes gültiges Emailpostfach regelmäßig eingesehen und unsere Korrespondenz gelesen.

Vielen Dank

Helena Cebula

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sonderkündigung und Rücknahme der Preiserhöhungen sowie sofortige Auszahlung des Guthabens und der Boni.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2018 | 17:18
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Cebula,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.03.2018 | 15:08
von Daniel Cebula noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Laut Stand am 06.03.2018 15:05 hat Immergrün Energie ein Sonderkündigungsrecht zum 12.03.2018 eingeräumt.

Es fehlen noch: Die Bestätigung der Sonderkündigung zum 12.03.2018 sowie sofortige Auszahlung des Guthabens und der Boni.

Vielen Dank

Helena Cebula


27.03.2018 | 15:27
von Daniel Cebula gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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