EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
Strompreiserhöhung 30 Prozent ohne Ankündigung
Bestell-/Kundennummer: Kundenummer 00242982
EVD Energieversorgung Deutschland
Postfach 0975
09009 Chemnitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
erst durch Einsicht im Kundencenter am 01.03.2018 habe ich davon Kenntnis genommen, dass sich mein Strompreis von 21,07 Cent auf jetzt 27,70 Cent pro Kwh erhöht hat. Dies entspricht einer Preissteigerung von circa. Laut Telefonat mit Ihrem Kundencenter soll ich angeblich eine Ankündigung zur Preiserhöhung per E-Mail erhalten haben.
Diese Aussage ist falsch. Weder ging mir eine Nachricht per E-Mail, noch auf dem Postweg zu.
Sollten Sie hier anderer Ansicht sein, bitte ich sie, eine erfolgte Zustellung über Auszüge aus Ihrem E-Mail Archivierungssystem sowie über das System meines Providers nachzuweisen.
Hierzu verweise ich auch auf meine E-Mail an Sie vom 01.03.2018, versandt über Ihr Kontaktformular, die leider bis zum heutigen Tag ohne Reaktion Ihrerseits blieb.
Zudem ist bereits gerichtlich entschieden, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung per E-Mail rechtsunwirksam ist. Nach Recherche im Netz musste ich feststellen, dass es sich hierbei eher um Methodik als um einen Einzelfall handelt.
Ebenso ist eine Preiserhöhung von 30% nicht rechtens. Die hier zutreffende Grundsatzentscheidung des BGH und EuGH ist Ihnen sicherlich bekannt.
Desweitern darf ich festhalten, dass obwohl sich der Strompreis ab 01.03.2018 um 30 % erhöht hat, kein Abgleich des Zählerstandes Ihrerseits erfolgte. Eine exakte Abrechnung ist somit nicht möglich.
Ebenso ging mir bis zum heutigen Tage keine Jahresabrechnung zu.
Hiermit kündige ich meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen zum 01.05.2018 aufgrund meines Sonderkündigungsrechts infolge Ihrer nicht angekündigten Strompreiserhöhung. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung und des Kündigungstermins zu.
Darüber hinaus behalte ich mir vor, die Verbraucherschutzzentrale Bayern über ihre Verfahrensweise zu informieren bzw. weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
05.03.2018 | 13:03
Abteilung: Produktmanagement
Sehr geehrter Herr Schönberger,
mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.
Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen.
Unser Servicecenter wird sich umgehend bei Ihnen melden und im Gespräch gemeinsam eine Lösung finden.
Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
Ihre EVD GmbH
Sonderkündigungsrecht wurde akzeptiert.