Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 861 Views | 19.03.2018 | 21:33 Uhr
geschrieben von Lars Reinefahl

primastrom GmbH (Berlin)

Vertragswiderruf wird ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 3-3490828834 8980830244

Wir haben im Oktober 2016 bei Primastrom einen Fernabsatzvertrag über einen Vollanschluß-Tarif"Green Star M" abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet als festen Bestandteil einen DSL-Router eine sogenannte nicht näher bezeichnete Fritz-Box als Leihgerät. Ohne diese Fritz-Box ist der Vertrag laut eigener Aussage von Primastrom nicht nutzbar. Diese Fritz-Box stellt eine DSL-Hardware dar. Das Wort "ware" bedeutet ins Deutsche übersetzt Ware.

SCHLAGWORTE

Am 08.11.2016 erhielten wir die Auftragsbestätigung von Primastrom mit Widerrufsbelehrung. In dieser Widerrufsbelehrung stand wortwörtlich geschrieben: . wenn der Vertrag die Lieferung von Waren beinhaltet, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder e in von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Unser Vertrag beinhaltet eine DSL-Hardware nämlich die besagte Fritz-Box. Somit war für mich klar das ich den Vertrag jederzeit widerrufen kann solange ich diese Hardware nicht in Besitz genommen habe.

Das Gesetz schreibt dem Unternehmer vor, das er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen muss. Somit stelle ich mir die Frage, warum er den oben genannten Passus in seine Widerrufsbelehrung zu meinem Vertrag schreibt, wenn dieser nicht für mich gilt.

Wir haben unseren Vertrag am 02.01.2018 fristgerecht per Einschreiben widerrufen. Der Vertrag hatte zu diesem Zeitpunkt weder begonnen noch haben wir die besagte Fritz-Box in Besitz genommen. Wir haben Primastrom auch deutlich mitgeteilt das wir, sollten sie uns dennoch eine Fritz-Box übersenden, deren Annahme verweigern werden.

Primastrom akzeptierte diesen Vertragswiderruf nicht und behauptet die Widerrufsfrist wäre bereits am 30.11.2016 abgelaufen. Diese Behauptung passt nicht zu der uns übersandten Widerrufsbelehrung und ist nicht mit § 356 Abs 2 BGB vereinbar. Dort steht ganz klar:

"Die Widerrufsfrist beträgt einheitlich 14 Tage und beginnt frühestens, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz laut § 356 Abs. 2 BGB jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. " Unser Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag - Primastrom schließt alle Verträge per Fernabsatz ab.

Primastrom will uns diesen Vertrag nun mit aller Gewalt aufzwängen. Primastrom hat uns trotz unseres Vertragswiderrufs eine Fritz-Box zugesandt deren Annahme wir jedoch verweigerten. Wir haben sie also nicht in Besitz genommen. Des weiteren hat Primastrom unseren bestehenden Vertrag bei Vodafone wiederrechtlich gekündigt und die Nummernportierung beantragt.

Seid 20.02.2018 haben wir nun weder Festnetz noch Internet zur Verfügung. Primastrom hat durch dieses Widerrechtliche handeln einen Wirtschaftlichen Schaden verursacht. Aufgrund den fehlenden Internetanschlusses ist unser Heimnetzwerk komplett ausgefallen. Von uns kostenpflichtig gebuchte Angebote wie Sky und Amazon Prime sind nicht mehr nutzbar. Unser Google Home welches verschiedene Geräte steuerte ist ausgefallen.

Laut BGH Urteil (BGH, 24.01.2013, Az.: III ZR 98/1) stellt ein Internetzugang ein Grundbedürfnis dar. Primastrom hat somit uns gegenüber eine Rechtsgutsverletzung begangen und ist uns zum Schadensersetz verpflichtet.

Primastrom hat uns bis heute keinen verbindlichen Freischalttermin für unseren Anschluss mitgeteilt. Auch hätten wir bei Vertragsabschluss alle notwendigen Zugangsdaten und Anschlussinformationen in Textform, unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen müssen (§41b Abs. 1 Satz 3 TKG). Ohne Zugangsdaten ist eine Internetnutung nicht möglich.

Primastrom ignoriert seit 6 Wochen sämtlichen Schriftverkehr unsererseits, dafür haben wir am 05.03.2018 von Primastrom nun eine Rechnung über 49,90 EUR erhalten.

Primastrom will diesen Betrag am 12.03.2018 per Lastschrift von unserem Konto abbuchen, obwohl wir mit unserem Vertragswiderruf vom 02.01.2018 auch das Primastrom erteilte SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) entzogen haben. Primastrom will also ohne gültiges SEPA-Mandat Geldbeträge einziehen. Sollte Primastrom dieses in die Tat umsetzen könnte dieses einen Straftatbestand darstellen und wird von uns zur Anzeige gebracht.

Im übrigen stellt uns Primastrom Leitungen in Rechnung die wir aufgrund oben bereits genannter Versäumnisse gar nicht nutzen können.

Primastrom will sich nun von uns noch seine begangene Rechtgutsverletzung bezahlen lassen. ich frage mich was ist das für ein Unternehmen.

Ich schreibe dieses alles hier nun öffentlich, weil Primastrom auf keine meine Schreiben regiert hat.

Sollte Primastrom unseren Vertrag jetzt infolge unseres Widerspruches rückabwickeln und unsere Telefonnummern zur Rückportierung frei geben werden wir von Schadensersatzansprüchen gegen Primastrom absehen.

Dieses wollen wir schriftlich zugesagt bekommen.

An anderer Stelle hier bei Reclabox werde ich ggf. auch noch etwas über die Kundenfreundlichkeit der Primastrom schreiben.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Rückabwickelung des Vertrages und Freigabe unserer Telefonnummern zur Rückportierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.03.2018 | 13:47
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Reinefahl,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir an der bisher geäußerten Auffassung zur Sach- und Rechtslage festhalten.

Explizit möchten wir noch einmal darauf verweisen, dass Sie den Auftrag zur Bereitstellung einer Dienstleistung erteilt haben. Eine Warenlieferung ist nicht vereinbart.

Es handelt sich hier lediglich um die Bereitstellung der für die Zeit der Nutzung des Tarifes überlassenen Hardware.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich primastrom dennoch bereit, Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und die Rechnung vom 05.03.2018 zu stornieren.

Bitte wenden Sie sich - die Portierung der Rufnummer betreffend - an Ihren künftigen Telefonanbieter, da wir dazu eine Anfrage des neuen Anbieters benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


21.03.2018 | 22:20
von Patrick Theissen | Regelverstoß melden
Hi, wir haben das gleiche Problem. Ich versuche es nun über die Verbraucherzentrale. Bei uns wird jegliche Anfrage ignoriert. Es wurden keine Vertragsunterlagen zugestellt, also hat die Widerrufsfrist nie begonnen. Der Vertrag wurde am Telefon untergejubelt, obwohl nie ja dazu gesagt wurde.
Nun kommen wir nicht weiter, weil ALLE Anfragen dazu ignoriert werden.

27.03.2018 | 07:00
von Lars Reinefahl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich für Ihre tolle Hilfe bedanken,
leider kann ich noch nicht bestätigen, das die Beschwerde gelöst ist.
Bisher hat Primastrom uns nur schriftlich bestätigt, dass die Einzugsermächtigung widerrufen wurde und wir in Zunkunft alle Rechnungen selbst bezahlen müssen. Da unsere einzige Rechnung storniert wurde und unser Vertrag beendet ist wie Primastrom ja auf Ihrer Seite bestätigt hat verstehen wir dieses Schreiben nicht. Was für Rechnungen sollen wir denn in Zukunft selbst bezahlen, wenn der Vertrag beendet ist?
Etwas anderes haben wir von Primastrom bisher nicht gehört.
Wir erwarten die Rückerstattung des Rechnungsbetrages und der schriftlichen Bestätigung das der Vertrag beendet ist.
Das Problem ist also noch nicht gelöst.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Reinefahl


27.03.2018 | 07:14
von Patrick Theissen | Regelverstoß melden
Vielen lieben Dank für das Update.
Bei uns hat auch nur der Widerruf der Lastschrift funktioniert, die anderen Anforderungen wurden im Schriftverkehr ignoriert.
Bei uns ist der Status nun, dass lediglich keine Lastschrift mehr stattfindet, alles andere ist weiter in der Schwebe.
Meine Beschwerde hier ist leider noch nicht online.

Morgen habe ich wohl einen Termin mit der Verbraucherzentrale diesbezüglich.

04.04.2018 | 08:24
von Lars Reinefahl | Regelverstoß melden
Bisher haben wir noch immer nichts schriftliches erhalten. Da unsere Rechnung storniert wurde müsste der widerrechtlich abgebuchte Betrag erstattet werden, dieses ist bisher auch noch nicht geschehen. Wir hatte vor der Antwort von Primastrom hier bereits schon Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen. Internet und Telefon steht uns nach wie vor nicht zur Verfügung. Ich erwarte von Primastrom die Sofortige Rücküberweisung von 49,99 EUR und eine schriftliche Bestätigung das der Vertrag beendet ist. Ich hoffe nicht das wir den Anwalt nun doch noch in Anspruch nehmen müssen.
https://www.vertragsrechtsanwalt24.de/

14.05.2018 | 13:26
von Michael Kowalski | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Reinefahl,

Ihr Fall in Sachen Primastrom gleicht beinahe dem Meinen. Ich habe auch keine schriftlichen Vertagsunterlagen zugesandt bekommen. Allerdings erhielt ich ein Schreiben von Primastrom, dass Primastrom die Kündigung des Vertages bei meinem bisherigen Anbieter durchgeführt und die Portierung der Rufnummer beantragt hat. Mein bisheriger Anbieter hat mir jedoch bestätigt, dass weder ein Kündigungsersuchen noch ein Portierungsersuchen seitens Primastrom vorliegt.
Deshalb habe ich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung des Routers widerrufen. Eine notwendige Freischaltung bei mir vor Ort wurde seitens Primastrom nicht durchgeführt. Der rechtzeitig ergangene Widerruf wird wie bei Ihnen ebenfalls nicht anerkannt. Mein bisheriger Telefon/Internetanbieter zieht nach wie vor per Lastschrift die Gebühren ein. Primastrom hat die Kosten von meinem Konto eingezogen. Die Beträge habe ich jedoch per Rücklastschrift zurückbuchen lassen. Seitdem ich Primastrom schriftlich darauf hingewiesen habe, daß ich keine Unterschrift zum Einzugverfahren erteilt habe, bekomme ich nach wie vor Rechnungen, die ich jedoch nicht bezahlen werde. Insbesondere die von Primastrom nicht erfolgte, jedoch mir von Primastrom schriftlich zugesicherte Kündigung betrachte ich als arglistige Täuschung und Vertagsbruch mir gegenüber, sofern ein Vertrag unter den genannten Umständen überhaupt zustande gekommen ist.
Sollte Primastrom weiter Forderungen an mich stellen, werde ich anwaltlich und ggf. gerichtlich gegen dieses Unternehmen zu Felde ziehen.

14.08.2018 | 18:37
von Michael Kowalski | Regelverstoß melden
Es geht weiter:

Primastrom hat zwischenzeitlich den Vertrag gecancelt, will aber über die gesamte Vertragslaufzeit pauschal die Gebühren von mir einfordern und hat dafür die Advovox-Kanzlei aus Berlin beauftragt. Allein das Canceln durch Primastrom ist nicht rechtens, so bedarf es vorher eine schriftliche Ankündigung mit einer Frist von 2 Wochen. Ich habe daraufhin (mit meiner Rechtsschutzversicherung im Rücken) einen Anwalt beauftragt, diesen obscuren Forderungen ein Ende zu setzen. Die Meinung eines Anwaltes hierzu war, daß die Vorgehensweise doch eine sagen wir "gewisse kriminelle Energie" erkennen läßt. Einen Vertrag anzudienen, bei dem die Leistung erst 1,5 Jahre in der Zukunft liegt und auf diese Weise mit fehlender Widerrufsbelehrung nach § 356 Absatz BGB. 3 i. Verb. mit § 355 BGB die für den Verbraucher günstigste Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschlusß auszuhebeln, ist eine Sauerei. Scheint wohl Masche zu sein. Sei es drum, soll die Advovox doch gegen mich klagen. Es wird seitens Advovox bestritten, daß Primastrom ein Portierungsauftrag vorlag. So ein Schwachsinn, hat mir Primastrom doch mit Schreiben vom 05.12.2016 und vom 02.03.2017 jeweils mitgeteilt, dass sowohl die Kündigung als auch der Portierungsauftrag an meinen bisherigen Netz-und Telefonanbieter eingereicht wurde.
Da die Kündigung und Portierung jedoch nicht erfolgte, verlasse ich mich auf §323 BGB (Vertragsrücktritt bei Nichterfüllung einer vertraglichen Leistung). Und sollte die Advovox tatsächlich im Namen der Primastrom gerichtlich Forderungen gegen mich durchzusetzen versuchen, werde ich zusätzlich eine Gegenforderung aufstellen. Der Tarif der Primastrom war günstiger als der des bisherigen und momentan noch aktuellen Anbieters. Durch fehlende Kündigung durch Primastrom muß ich weiterhin beim bisherigen teureren Anbieter bleiben. Diesen finanziellen Mehraufwand werde ich der Forderung seitens Primastrom gegenüberstellen.
Ich werde weiter berichten.



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