Grüner Funke (Hamburg)
Rechnung falsch - Unangekündigte Preiserhöhung von 34% / 289%
Bestell-/Kundennummer: GF3553115146
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie scheinbar nicht mehr auf meine E-Mails reagieren, um den nachfolgenden Sachverhalt zu klären, versuche ich Sie nun auf diesem Wege zu erreichen.
Wie ich Ihnen bereits mehrfach schriftlich mitgeteilt habe, wurden mir keinerlei Schreiben über etwaige zukünftige Preiserhöhungen im Jahre 2017 zugestellt.
Ich bitte Sie daher den schriftlichen und überprüfbaren Nachweis zu erbringen, wann Sie die Schreiben an nachfolgende Anschrift
xxx
übermittelt haben.
Falls Sie der Aufforderung einer Nachweiserbringung der korrekten postalischen Zustellungen nicht nachkommen können, sind sowohl die Preiserhöhungen des Grundpreises von 5,54 EUR auf 16,00 EUR/brutto pro Monat, sowie die Erhöhung des Arbeitspreises von 0,178954 EUR/kWh/netto auf 0,240336 EUR/kWh/netto bisher nicht korrekt mitteilt worden. Ein vorab zugegangenes Preisanpassungsschreiben über eine 34%ige Erhöhung des Arbeitspreises, welche Sie mir erstmal mit der heutigen Rechnung RES00208709 vom 09.03.2018 mitteilen, liegt mir bis dato nicht vor.
Es gelten somit die in Ihrer Rechnung vom 08.02.2017 / RES000210634 mitgeteilten Preise uneingeschränkt weiter.
Der guten Form halber, fordere ich Sie mit diesem Schreiben somit nochmals auf, meine Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung zum 17.02.2018 schriftlich zu bestätigen.
Des Weiteren verstößt meiner Meinung nach Ihre Aktuelle Preisinformationvom 17.10.2017, welche nur auf dem Online Portal (wurde nicht per Post zugestellt) veröffentlicht wurde, gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Eine schlichte Mitteilung über eine 289%ige (!) Tarifanpassung des Grundpreises, im letzten Absatz, ohne dies besonders hervorzuheben, gilt sicherlich nicht als angemessen oder seriös.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.
Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung von über 289% bzw. 34% in einem Jahr an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine korrigierte Rechnung und Überweisung meines Guthabens bis zum 15.03.2018 auf das bekannte Bankkonto!
Sollte Sie von vorgenannten Forderungen einer Annahme der Sonderkündigung des Stromliefervertrags, Korrektur der Rechnung, sowie Auszahlung des Guthaben nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen in diesem Fall juristischen Beistand oder das Einschalten der Schlichtungsstelle für Energie in Anspruch zu nehmen.
Freundliche Grüße
15.03.2018 | 19:41
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Her Buschulte,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team