Durch e:veen Energie gelöste Beschwerde. | 446 Views | 17.03.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3219201

e:veen Energie eG (Hannover)

Keine Auszahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 210582-692007

Nach mehrfachen E-Mails und Anrufen beim Kundenservice von e: veen ist nach 5 Wochen nach Erstellung der Schlussabrechnung immer noch keine Auszahlung meines Guthabens erfolgt.

Habe nun gem. §111a EnWG eine offizielle Verbraucherbeschwerde an e: veen gestellt. Lt. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-20 U 136/14 sind Guthaben aus Stromabrechnung oder Gasrechnung unverzüglich zu erstatten.

Unverzüglich bedeutet nicht nach 5 Wochen oder später.

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Erstattung meines Guthabens.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


20.03.2018 | 20:37
von ReclaBoxler-3219201 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Also, es geht doch!
Wieso nicht gleich so und allen Beteiligten so viel Arbeit und Stress machen?
Trotzdem, man kann e: veen aufgrund dieer Verhaltensweise NICHT weiterempfehlen.




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