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446 Views | 17.03.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3219201
Bestell-/Kundennummer: 210582-692007
Nach mehrfachen E-Mails und Anrufen beim Kundenservice von e: veen ist nach 5 Wochen nach Erstellung der Schlussabrechnung immer noch keine Auszahlung meines Guthabens erfolgt.
Habe nun gem. §111a EnWG eine offizielle Verbraucherbeschwerde an e: veen gestellt. Lt. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-20 U 136/14 sind Guthaben aus Stromabrechnung oder Gasrechnung unverzüglich zu erstatten.
Unverzüglich bedeutet nicht nach 5 Wochen oder später.
Meine Forderung an e:veen Energie eG:
Erstattung meines Guthabens.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wieso nicht gleich so und allen Beteiligten so viel Arbeit und Stress machen?
Trotzdem, man kann e: veen aufgrund dieer Verhaltensweise NICHT weiterempfehlen.