Immergrün Energie (Köln)
Vertragsbeginn /= Lieferbeginn?
Bestell-/Kundennummer: V-Nr.: G2170402916, K-Nr.: G28707A1341
Vertragsbestätigungsdatum: 10.04.2017 erhalten.
Laufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen
Lieferbeginn: 01.05.2017
Kündigungdatum: 07.03.2018
Antwort von Immergrün: 14.03.2018
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern Ihren Wunsch, Ihren Liefervertrag bei uns beenden zu wollen. Ihr Vertrag mit o. a. Vertragsnummer endet kündigungsbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 09.04.2019.
Wir werden die Netzabmeldung zum 09.04.2019 für Sie in Auftrag geben. "
Widerspruch erfolgte: 14.03.2018
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem von Ihnen genannten frühestmöglichen Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
Wir werden seit dem 01.05.2017 von Ihnen mit einer 12 monatigen Vertragslaufzeit und einer Kündigungsfrist von 6 Wochen beliefert.
Die Kündigungsfrist haben wir nachweislich eingehalten, so dass der Vertrag, unter Einhaltung der Qualifizierung für eine Bonusrückzahlung (12 volle Monate der Belieferung für 25% Bonus), am 30.04.2018 endet.
Ich bitte schnellstmöglich um Richtigstellung bezüglich der Kündigung zum 30.04.2018, sowie einer Auflistung der von uns getätigten Zahlungen inklusive der zu erwartenden Bonusrückzahlung.
Bitte sehen Sie sich als Nachweise den angehängten Schriftverkehr und das Vertragsdokument an.
Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüßen"
Bisher gab es keine Antwort seitens ImmerGrün, die AGB´s rechtfertigen dieses verbraucherschädigende Verhalten keineswegs.
Was ist zu tun?
16.03.2018 | 19:35
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Rakowski,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
„in Ihren AGBs vom 22.05.2017 steht:
„2. (1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers. “
Folgende Dokumente habe ich erhalten:
- 1. Bestätigung Eingang Antragsformular seitens Immergrün am 19.05.2017 (Email)
- 2. „Auftragseingangsbestätigung“ vom 22.05.2017
- 3. „Gasliefervertrag / Abschlagszahlung“ vom 29.05.2017
In den Dokumenten 2. und 3. wurde der Versorgungsbeginn konkret definiert mit dem 16.06.2017.
Nicht erhalten habe ich:
-- ein Dokument, das eindeutig als Annahmeerklärung definiert ist bzw. in dem der Begriff „Annahmeerklärung“ verwendet wird. Der Begriff kommt überhaupt nur einmalvor und zwar in den AGBs (siehe oben)
-- eine Mitteilung über einen eindeutigen Termin für den Beginn der Vertragslaufzeit
-- eine Mitteilung über einen eindeutigen Termin für das Ende der Vertragslaufzeit
Somit gibt es vier verschiedene Daten ohne einen konkreten Hinweis darauf, ob ein und wenn ja welches Datum mit dem Vertragsbeginn zusammenfällt.
Ein Vertragsbeginn vor dem Versorgungsbeginn ist untypisch und somit völlig unerwartet. Zudem wurde dieses unübliche Vorgehen nicht deutlich und transparent kommuniziert, z. B. in Form der Mitteilung des nächstmöglichen Kündigungstermins.
Ich gehe daher davon aus, dass die Verweigerung meiner Kündigung zum 15.06.2018 (letzter Tag der 12-monatigen Belieferung) unzulässig ist. “
Meine Forderung war:
Bestätigen: Versorgungsbeginn = Vertragsbeginn = 16.06.2017, Akzeptieren meiner Kündigung zum 15.06.2018 mit Anerkennung der Rechtspflicht, d. h. Boni, etc.
Und erhielt als Antwort: „Ihr Vertrag mit o. a. Vertragsnummer endet kündigungsbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 15.06.2018“
Meine Kündigung wurde damit ohne Einschränkungen akzeptiert (nicht nur auf Kunlanzbasis bzw. oder mit “Ihr Vertrag mit o. a. Vertragsnummer endet vorzeitig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht am“ etc.)
Beschwerde ist gelöst