Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 238 Views | 18.03.2018 | 15:34 Uhr
geschrieben von B.B.

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Keine Information über Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 000014965869

AGB nicht eingehalten - Keine Benachrichtigungs-E-Mail über Hinterlegung eines neuen Dokuments.

Laut AGB §18 ist festgelegt, dass gas.de per Benachrichtigungs-E-Mail mitteilen muss, wenn neue Dokumente im Postfach des Online-Kontos hinterlegt wurden.

SCHLAGWORTE

Nachweislich wurde mir keine E-Mail zugeschickt, die mich über die Hinterlegung des Preiserhöhungsschreibens (eine Erhöhung, die nebenbei gesagt bei den aktuellen Tarifen als Wucher bezeichnet werden kann) im Dezember informiert hat. Dieses wurde von mir erst jetzt entdeckt, als ich per E-Mail aufgefordert wurde, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Diese E-Mail habe ich wohlbemerkt erhalten - also liegt gas.de nachweislich meine aktuelle E-Mailadresse vor, die sich auch seit Jahren nicht geändert hat.

Auf meine sofortige Kündigung, welche ich umgehend per Einschreiben an gas.de versandt habe, bekam ich lediglich eine E-Mail, in der mir gesagt wurde, dass sie nicht verpflichtet seien zu reagieren, wenn kein Rückläufer zu ihren Schreiben käme und man mir einen Tarifwechsel anbot.

Dies ist in meinen Augen eine bodenlose Frechheit. Denn es geht nicht darum auf einen Rückläufer zu warten - nachweislich hat man sich nicht an die AGB gehalten und eine Benachrichtigungsmail geschickt. Deshalb hatte ich keine Möglichkeit rechtzeitig auf das Schreiben zu reagieren.

Sollte meine Sonderkündigung nicht bestätigt werden, sehe ich mich gezwungen, mich an die Schlichtungsstelle zu wenden und mir weitere Schritte vorzubehalten.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Bestätigung der Sonderkündigung und bis zum Versorgerwechsel eine Abrechnung nach dem bisherigen Tarif.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.03.2018 | 11:39
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.03.2018 | 11:51
von B.B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gas.de hat darauf beharrt, dass eine Sonderkündigung nicht möglich ist.
Ich denke, dass es nicht ganz richtig ist, da nachweislich die AGB nicht eingehalten wurden.
Da aber der angebotene Tarifwechsel mit wirklich günstigen und fairen Konditionen hinterlegt war, habe ich nicht weiter diskutiert und das Angebot angenommen.




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