Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 339 Views | 20.03.2018 | 11:33 Uhr
geschrieben von Nicole Neumerkel

Immergrün Energie (Köln)

Wirksame Kündigung wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: G21704033431

Trotz schriftlicher, fristgerechter Kündigung verweigert immergrün stereotyp die Bestätigung der Kündigung.

Ich habe mit Schreiben vom 03.03.18 an Immergrün Energie GmbH und mit vorsorglichem Schreiben vom 12.03.2018 an 365 AG den zugrundeliegenden Gaslieferungsvertrag form- und fristgerecht gekündigt. Die vertragliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende wurde eingehalten. Die Kündigung ist schriftlich erfolgt und zugegangen.

Selbst wenn man davon ausginge, Vertragsbeginn sei das Datum der Versorgungsbestätigung, wäre die Kündigungsfrist - aufgrund meiner höchstvorsorglichen Kündigung zum nächstmöglichen Termin - eingehalten.

Des weiteren wurde bis heute der vertraglich vereinbarte Sofortbonus in Höhe von € 20,00 nicht ausgezahlt.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Bestätigung der Kündigung und Überweisung des Sofortbonus auf die bekannte Kontoverbindung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.03.2018 | 11:33
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Neumerkel,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


31.03.2018 | 08:56
von Nicole Neumerkel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Neukundenbonus wurde nun ausgezahlt und meine Kündigung aus Kulanz anerkannt.




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