BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Endabrechnung erhalten!
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 400000 Kundennummer 481070
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 31.12.2017 habe ich mein Stromliefervertrag bei der BEV gekündigt. Die Kündigung wurde mir bestätigt und der Einzug der Abschlagszahlungen eingestellt. Den Zählerstand habe ich per 31.12.2017 unverzüglich übermittelt. Zwischenzeitlich liegt Ihnen wohl der Stand auch durch die Syna (Netzbetreiber) vor. Die Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukunden-Bonus wurde bis zum heutigen Datum (20.03.2018) von der BEV nicht zugestellt. Laut Aussage Ihres Telefonservices wurde die Rechnung zwar erstellt aber nicht versendet?
Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Energieversorger verpflichtet die Jahresabrechnung spätestens nach 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erstellen. Die Rechtsprechung (LG Hamburg v. 22. 10. 2013, Az.: 312 O 43/13; LG Düsseldorf v. 16.7.2014, 12 O 474/12) hat die Pflicht zur strikten Einhaltung der 6-Wochen-F
Als Termin für die Endabrechnung und des Zahlungseingangs ist der 29.03.2018 vorgemerkt.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich weitere Schritte einleiten.
Klingler
22.03.2018 | 17:02
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Klingler,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team