Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 714 Views | 21.03.2018 | 17:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4252301

Jochen Schweizer GmbH (München)

Verfall-Kalkül

Gutschein ist zum 31.12.2017 abgelaufen. Ich konnte den Gutschein leider aufgrund einer zweiten Berufsausbildung nicht einlösen.

Jetzt, keine 3 Monate nach Ende der Gültigkeit, keinerlei Kulanz beim Anruf der Hotline.

"Das Zauberwort in der Branche heißt „No-Show-Quote“ – also der Anteil der Beschenkten, die nie beim Anbieter auftauchen. Zu Deutsch etwa: Nichteinlösequote."

https://www.welt.de/wirtschaft/article150419870/Das-Verfall-Kalkuel-von-Jochen-Schweizer-und-Mydays.html

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Aktivierung des Gutscheins.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.03.2018 | 11:52
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

Schade, dass Ihr Gutschein aus den genannten Gründen nicht eingelöst wurde.

Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.

Beispiele:
Gutscheinkauf am 15.03.2009 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2012
Gutscheinkauf am 28.09.2012 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2015

Nach Ablauf dieser Frist ist keine Verlängerung des Gutscheins mehr möglich.

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.

Freundliche Grüße

Cigdem Cakmak

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