Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 300 Views | 27.03.2018 | 15:50 Uhr
geschrieben von Juergen Mueller

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Keine Jahresabrechnung für 2017 erhalten und Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: GF5605105115

Diesen Brief habe ich am 19.03.2018 per Einschreiben an Fuxx-Die Sparenergie GmbH geschickt. Bis heute ist nichts passiert - was mich aber auch nicht wundert:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Beschwerde habe ich Ihnen am 07.03.2018 per e-mail gesendet. Leider hat es keine Reaktion oder eine schriftliche Erklärung Ihrerseits gegeben, was mich auch nicht wundert. Einen so schlechten Kundenservice wie bei Ihnen habe ich bei sämtlichen Stromanbieter, bei denen ich schon war, nicht erlebt.

Deshalb meine Beschwerde nochmals schriftlich per Einschreiben:

Am 07.02.2017 bin ich als Stromkunde zu "Grüner Funke" gewechselt. Nach genau 12 Monaten habe ich im Kundenportal (leider ohne Aufforderung Ihrerseits - bin ich eigentlich von anderen Stromversorgern so gewohnt) den Zählerstand durchgegeben. Bis heute habe ich noch keine Jahresabrechnung erhalten. Dies ist nicht normal und habe ich ebenfalls bei noch keinem Stromanbieter so erlebt. Mir wird nach wie vor der monatliche Abschlag in gleicher Höhe abgebucht, ohne eine entsprechende Abschlagsanpassung an den tatsächlichen Stromverbrauch.

Zum anderen ist mir im Kundenportal aufgefallen, dass es eine Preiserhöhung im Arbeitspreis gegeben hat. Den Stromliefervertrag habe ich mit einem Arbeitspreis von 23,16 Cent/kWh abgeschlossen, jetzt ist hier ein Arbeitspreis von 31,20 Cent/kWh angegeben. Dies entspricht einer Preiserhöhung von ca. 35%. Mit dieser Preiserhöhung bin ich absolut nicht einverstanden. Diese hätte mir laut Ihrer AGB mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Somit ist die Möglichkeit einer Kündigung / Wechsel zu einem anderen Stromanbieter verwehrt geblieben.

Dies sind gleich zwei Gründe, um den Stromliefervertrag zu kündigen. Existiere ich als Kunde eigentlich in Ihrer Datenbank oder wird nur jeden Monat die Abschlagszahlung von meinem Konto abgezogen.

Ich gebe Ihnen hiermit eine Frist von 10 Tage (bis 28.03.2018) um auf diese Beschwerde zu antworten/ reagieren und mir hier eine Erklärung abzugeben. Ansonsten werde ich den Stromliefervertrag fristlos kündigen, die Einzugsermächtigung wiederrufen, die Bundesnetzagentur über diesen Vorfall informieren und mir natürlich einen Anwalt nehmen, der prüfen soll, in wie weit ich mir dieses Geschäftsgebaren gefallen lassen muss.

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Rechnungsstellung, Gutschrift, Rücknahme der Preiserhöhung bzw. Einräumung des Sonderkündigungsrechtes aufgrund der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2018 | 15:50
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Müller,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.03.2018 | 16:42
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
Grüner Funke verstößt in zwei Fällen gegen die eigenen AGBs. Wie Sie bereits schreiben, muss die Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vorab angekündigt werden.
Das Unternehmen verstößt auch beim Umfang der Preiserhöhung gegen die eigenen AGBs. In den AGBs steht, dass das Unternehmen Preiserhöhungen "in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) " vornimmt. Dabei sollen kostensteigernde als auch kostensenkende Faktoren berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Preise nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Da die EEG-Umlage im Jahr 2018 um 0,09 Cent/kWh sinken wird und die NEtzentgelte nicht mehr als 1 Cent/kWh steigen werden, frage ich mich, woher die restlichen 7Cent/kWh herkommen sollen. Bereits bei einer 10%igen Preiserhöhung kann davon ausgegangen werden, dass die Preiserhöhung zu einem höheren Gewinn beim Stromanbieter führen wird (siehe verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/). Dies ist aber nicht zulässig. Somit ist die Preiserhöhung auch nicht zulässig.

Fazit: Sie sollten darauf beharren, dass eine derartige Preiserhöhung nicht zulässig ist. Ich empfehle auch über das Einschalten der Schlichtungsstelle nachzudenken.

27.03.2018 | 23:55
von Juergen Mueller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hoppla, gestern habe ich mich über dieses Portal öffentlich über "Grüner Funke" beschwert, und schon kommt heute zuerst mal meine seit 7 Wochen ausstehende Jahresrechnung (mal schauen wie lange es dauert, bis ich meine fast 50%ige Rückzahlung gutgeschrieben bekomme). Dann auch noch in einer separaten Mail das Angebot über die Rücknahme der Preiserhöhung und die Möglichkeit einer Sonderkündigung zum 30.04.2018. Beschwerde als gelöst bewerten, werde ich erst wenn ich wirklich final meine Rückerstattung erhalten habe. Sonderkündigungsrecht werde ich natürlich annehmen und jetzt gleich noch sofort die Kündigung schreiben.


03.04.2018 | 20:46
von Juergen Mueller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte immer noch auf die Rückerstattung laut Jahres-Verbrauchsabrechnung. Auf der Abrechnung wurde eine zeitnahe Rückzahlung versichert.


11.04.2018 | 21:54
von Juergen Mueller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Guthaben aus der Jahresrechnung wurde mir 10 Tage nach der Rechnungsstellung zurück überwiesen. Die Beschwerde ist gelöst.




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