Durch e:veen Energie gelöste Beschwerde. | 510 Views | 28.04.2018 | 15:14 Uhr
geschrieben von S. und R. M.

e:veen Energie eG (Hannover)

Keine Guthabenerstattung - keine Reaktion

Bestell-/Kundennummer: 210924 - 691366

SCHLAGWORTE

Wir wechselten zum Lieferbeginn 15.01.2017 wegen der günstigen Preise zu e: veen Energie EG. Der Antrag zum Wechsel erfolgte im November 2016 und wurde von e: veen Energie EG zum Lieferbeginn bestätigt. Bereits am 09.01.2017 (also vor Vertrags- und Lieferbeginn) wurde ein Abschlag in Höhe von 198,-- Euro abgebucht. Nach meiner Reklamation änderte sich dann die Abbuchung auf den 16. jeden Monats und die Folgebuchungen erfolgten dann ab dem 16.02.2017. Noch vor Ablauf des 1. Jahres - im November 2017 - erhielt ich eine Email, dass sich mein Abschlag auf 238,-- Euro ändern sollte, obwohl ich nach meiner Ablesung des Zählerstandes ca. 30 % weniger Strom verbraucht hatte und mit einer Rückzahlung und Verringerung des Abschlages gerechnet hatte. Nach meiner erneuten telefonischen und schriftlichen Reklamation wurde diese Email zurückgenommen und für ungültig erklärt. Nach Ablauf des 1. Jahres - zum 15. Januar 2018 wartete ich auf die Jahresabrechnung. Erst nach meiner erneuten Reklamation am 25. Februar 2018 erhielt ich die Jahresrechnung dann am 28.02.2018. Als ich die Abrechnung überprüfte, stellte ich fest, dass diese nicht stimmte. Ich hatte zwar ein Guthaben in Höhe von 357,20 Euro - jedoch waren nur 11 von mir bezahlte Abschläge aufgeführt. Der Abschlag vom 09.01.2018 fehlte in der Abrechnung völlig. Ich musste wiederum Reklamieren. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass der Abschlag vor Vertrags- und Lieferbeginn gezahlt wurde (Frechheit - der wurde einfach abgebucht) und deshalb nicht in der Abrechnung auftauchte. Dieser würde mir dann separat zurückerstattet werden, weil der Vertrag erst ab 15.01.2017 gültig ist. Heute ist der 30. März 2018 und ich habe noch keinen Cent meiner Rückzahlung erhalten. Einen neuen Abschlagsplan habe ich trotz Ankündigung ebenfalls nicht erhalten, da ich ja erheblich weniger Strom verbraucht habe als im Vorjahr. Deshalb müsste sich auch mein Abschlag um mindestens 30 Euro im Monat reduzieren. Das heißt, ich habe in diesem Jahr schon wieder 90 Euro zuviel Abschlag bezahlt und eine Änderung ist nicht in Sicht. Bei einer schriftlichen Beschwerde nach § 111a EnWG hat der Anbieter wieder 4 Wochen Zeit um darauf zu reagieren (absolut lächerlich diese Gesetzgebung). Wenn ich nun androhe, keinen Abschlag mehr zu zahlen oder die Lastschrift widerrufe, wird mir sofort der Vertrag gekündigt oder ein Inkassobüro auf den Hals gehetzt und mehr Kosten produziert. Ich finde dies als bodenlose Frechheit. Mir bleibt also nichts anderes übrig als zu zahlen und zu warten und zu hoffen, dass das Unternehmen nicht Insolvenz anmeldet bevor ich mein Geld zurückerhalte. Ich erwäge nächste Woche einen Anwalt einzuschalten. Bin nur gespannt wie das mit den Anwaltskosten wird.

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.05.2018 | 22:52
von S. und R. M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meiner Beschwerde bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen - Marktwächter Energie für Niedersachsen - wurde ein Verbandsklageverfahren eingeleitet. Und siehe da - meine monatliche Abschlagszahlung wurde um 30,-- Euro reduziert sowie die restliche Rückzahlung in Höhe von 198,-- Euro am 04.05.18 meinem Konto gutgeschrieben. Eine schriftliche Erklärung blieb bisher jedoch aus.




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