Durch Burger King gelöste Beschwerde. | 848 Views | 06.04.2018 | 19:26 Uhr
geschrieben von Esther Schmidt

Burger King GmbH (München)

36 Euro Parkplatzgebühr

Achtung - ohne Parkscheibe kostet das Parken Geld - und nicht zu knapp.

36 Euro Parkplatzgebühr, weil ich keine Parkscheibe hingelegt habe. Dabei habe ich kaum 30 Min geparkt und hätte meinen "Konsum" auch über die EC-Karten Abbuchung nachweisen können.

Für mich zeigt das, wieviel Wertschätzung Burger King seinen Kunden entgegenbringt (nämlich gar keine). Ich werde diesen Anbieter in Zukunft meiden und hoffe, dass viele das tun, und der Parkplatz irgendwann schön leer ist. Dann freuen die sich bestimmt.

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Meine Forderung an Burger King GmbH: Keine - ich werde bei Burger King nicht mehr essen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


07.04.2018 | 01:11
von Da Papa | Regelverstoß melden
Können die nachweisen, dass Sie selber dort geparkt haben? Bestreiten Sie das und zahlen Sie nicht. Einfach mal nachlesen: Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Privatparkplätzen, anders als bei öffentlichen, bei der Kontrollfirma, erklärt Rechtsanwalt Dr. Mathias Allmansberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Anders als im öffentlichen Straßenverkehr, in dem der Halter für Parkverstöße auch haftbar gemacht werden kann, gilt dies hier im zivilrechtlichen Bereich nicht. Das heißt, das Parkplatzunternehmen müsste den Nachweis führen, wer tatsächlich das Fahrzeug am besagten Tag gefahren hat bzw. auf dem Parkplatz abgestellt hat.

www.daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

23.04.2018 | 09:50
von Esther Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist nicht zu lösen. Burger-King hat eine Entscheidung bezüglich der Behandlung Ihrer Kunden getroffen. Das war kein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung und Unternehmenspolitik. Es gab E-Mail Verkehr, aber kein Verständnis für meinen Punkt.




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