Durch Aral endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 424 Views | 07.04.2018 | 20:09 Uhr
geschrieben von Michael Lüdemann

Aral AG (Bochum)

Lärmbelästigung durch Tankstellen-Waschanlage

Die stationäre Waschanlage (Fzg wird reingefahren-steht, gewaschen, rausgefahren) der genannten Aral-Tankstelle wird bei Temperaturen über 0 Grad kontinuierlich bei geöffnetem Ein- und Ausfahrtor betrieben. Sobald das Gebläse läuft, haben wir auf unserem Grundstück in circa 100 Meter Entfernung einen Lärmpegel von circa 60-65 Dezibel, direkt an der Waschanlage sind es mehr als 80 Dezibel (gemessen mit einer App).

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Mehrmals wurden die Mitarbeiter der Tankstelle gebeten, dass mindestens das Einfahrttor (liegt in Richtung unseres Grundstückes) bei Einschalten des Gebläses geschlossen wird. Besonder stark ist die Waschanlage am Nachmittag, Wochenende einschließlich Sonntag und Feiertagen frequentiert. (Ostern circa 40 Fzg / Tag) Ich habe auch schon ein Fzg nach 23 Uhr aus der Waschanlage herausfahren gesehen. Die Geräuschkulisse halte ich für unzumutbar (teilweise alle 10 Minuten 1 Waschvorgang) - zumal Abhilfe mit geringem Aufwand möglich ist: vor Einschalten des Gebläses fährt das Einfahrtor runter.

Ein Freund von mir hat die Waschanlage montiert und mir versichert, dass die Anlage mit geringem Aufwand so programmiert werden kann. Im Winterbei Minusgraden sind beim Waschvorgang übrigens beide Tore zu. Mir stellt sich auch die Frage, warum bei laufender Waschanlage = drehende Teile, durch die Luft geschleuderte Lauge / Seife / Dreck, jeder Zugang zur Anlage durch die offenen Tore hat - in einer Fabrik wäre das verboten!

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Meine Forderung an Aral AG: Dass das Einfahrtor während des Waschvorgangs - mindestens wenn das Gebläse läuft -geschlossen bleibt.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


14.04.2018 | 23:03
von Michael Lüdemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von keiner Seite eine Reaktion.


19.04.2018 | 16:20
von Michael Lüdemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde richtet sich gegen die Besitzer der Tankstelle, nicht gegen Aral!


05.05.2018 | 10:31
von Michael Lüdemann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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