Immergrün Energie (Köln)
Immergrün - 365 AG verweigert Neukundenboni.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 2160908621
Die Immergrün Energie - 365 AG teilt nach Abschluss des Jahres mit: Für Ihren Vertrag besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen: Mehrtarifzähler
Über Verivox schloss ich zum 01.01.2017 einen Strombelieferungs Vertrag mit der Firma Immergrün - 365 AG, Köln ab. Die vereinbarte Paketgrösse betrug 3.026,00 kWh kw/h.
Nach Abschluss des Jahres teilt mir Immergrün Energie folgendes mit:
Für Ihren Vertrag besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen: Mehrtarifzähler
Die AGB der Immergrün Energie - 365 AG und die damit verbundene Einschränkung stellen eine Überraschung im Sinne von § 305 c BGB dar. Schließlich dürften nur die allerwenigsten Verbraucher die Bezeichnung „Mehrtarifzähler“ je gehört haben. Selbst wenn ein Verbraucher die AGB ganz genau liest, so dürfte es unzumutbar schwer sein herauszufinden, ob es sich bei der Entnahmestelle um einen solchen Zähler handelt.
Das Gericht Regensburg sprach dem Verbraucher den Bonus zu, unabhängig davon, ob die 365 AG Kenntnis vom Zweitarifzähler hatte. Es spricht allerdings vieles dafür, dass der Stromanbieter Kenntnis hatte, denn jeder Versorger erhält vom Netzbetreiber bei Netzfreigabe die Information, ob es sich ggf. um einen Anschluss mit Doppeltarifzähler handelt.
Das Gericht Regensburg erkannte den Widerspruch in der Argumentation der 365 AG: Einerseits schließt das Unternehmen in den AGB Verträge mit Anschlüssen mit Mehrtarifzählern aus. Andererseits behauptet das Unternehmen, aufgrund des Massengeschäfts nicht in der Lage zu sein, die Existenz eines Mehrtarifanschlusses vor Vertragsbeginn zu überprüfen. Das Gericht argumentiert weiter, dass es grundsätzlich dem Unternehmen möglich sei, die Art des Stromanschlusses vom Netzbetreiber zu ermitteln. Wenn das Unternehmen dies aber nicht macht, ist es ihre eigene Entscheidung. „Wenn die Klägerin jedoch de facto gegenüber Anschlüssen mit Mehrtarifzählern sich so verhält, als seien wirksame Verträge geschlossen, so soll mit dieser Klauselkombination das widersprüchliche Verhalten der Klägerin in eine wesentliche Vertragsverletzung des Kunden uminterpretiert werden. Dies ist jedenfalls intransparent und überraschend. “ Aus diesem Grund dürfe dem Kunden nicht der Bonus verwehrt werden.
Folgendes teilte mir mein Grundversorger auf Nachfrage zu diesem Thema mit:
Die Zählerstände von HT (Haupttarif) und NT (Nebentarif) werden zum Jahrtesende an Immergrün übermittelt. Hierduch entstehen keine weiteren Kosten, da beide Zählerstände zum gleichen Tarif abgerechnet werden.
10.04.2018 | 16:48
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler-3681401,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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