Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 539 Views | 10.04.2018 | 12:30 Uhr
geschrieben von Benjamin Fromm

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer Gutschein verfallen - keine Kulanz

Wir haben einen 99 Euro Gutschein für einen Städteurlaub geschenkt bekommen. Das Kaufdatum wurde uns nicht mitgeteilt. Als wir den Gutschein kürzlich im Jochen Schweizer Portal einlösen wollten, wurde er uns als abgelaufen angezeigt.

Eine Bitte um Erstattung wurde negativ beantwortet. Der Gutschein sei zum Jahresende 2017 abgelaufen. Obwohl der Gutschein erst kürzlich abgelaufen ist, gab es kein anderes Kulanzangebot.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung oder Verlängerung des Gutscheins.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2018 | 10:20
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Fromm,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Sie Ihren Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst haben. Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten innerhalb der Gutscheingültigkeit hierfür zusätzliche Serviceleistungen (wie Umtausch oder Verlängerung) an. Nach Eintritt der Verjährung ist dies jedoch leider nicht mehr möglich.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße aus München

Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

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