Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 524 Views | 11.04.2018 | 09:48 Uhr
geschrieben von Mario Minnella

Stromio GmbH (Kaarst)

Horror Nachzahlung/ Abschläge und dreiste Mitarbeiter

Hallo zusammen,

SCHLAGWORTE

hier meine Erfahrung. Alles fing klasse an. Aber dann!

Monatlich Abschläge für eine Singlewohnung, die teils nur 2 Wochen im Monat bewohnt ist in Höhe von 96. -

Nach meinem Telefonat mit der Hotline wurde ich darauf hingewiesen, dass man nicht nur den Bonus bei Vertragsbeginn einkassieren kann. Irgendwie müssen wir uns ja finanzieren. Zudem hätte ich vor Vetragsabschluss mich mit den Konditionen vertraut machen sollen. Daraufhin teilte ich der unfreundlichen Dame mit, dass ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Dies ist, lt. Ihrer Aussage, nicht möglich. Wenn überhaupt nur im Falle eines Umzuges.

Das hat mir den Rest gegeben. Ein Vorteil hat mir diese unangenehme Situation gebracht. Ich habe sofort mit der Begründung eines Umzuges gekündigt und mich durchgerungen endlich meine >Eigenheim zu beziehen.

Danke, Stromio, dass Du es geschafft hast mich ins Eigenheim zu bringen.

Liebe Leute,

spart bitte nicht an dem falschen Ende. Ich habe im Nachgang im Bekanntenkreis über dieses Dilemma gesprochen. Fast aller meiner Bekannten sind bei renumierten Unternehmen wie z. B. RWE etc. und haben zum Ende des Jahres beträchtliche Beträge zurückerhalten.

Geiz ist geil rächt sich.

LG Mario

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rückerstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2018 | 13:06
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.04.2018 | 23:11
von Mario Minnella noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2018 | 22:24
von Mario Minnella endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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