Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 428 Views | 22.04.2018 | 11:14 Uhr
geschrieben von Dirk Carstensen

Immergrün Energie (Köln)

Falscher Arbeitspreis und sittenwidrige Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21609016162

Vertragsnummer: 21609016162

SCHLAGWORTE

Anliegen:

Bei der Überprüfung der Jahresverbrauchsabrechnung ist mir aufgefallen, dass ein zu hoher Arbeitspreis berechnet wurde.

Lt. meinem Stromliefervertrag soll ich 21,69Cent/kWh (brutto) bezahlen. Tatsächlich abgerechnet wurde jedoch 22,27Cent/kWh (brutto).

Habe am 14. und 16.04.2018 per Email um eine Korrektur der Rechnung gebeten.

Zweimal bekam ich eine Standardantwort, dass die Rechnung in allen Punkten sachlich und rechnerisch korrekt sein soll. Ist sie aber nicht!

Habe mich dann am 18.04.2018 mit dem Problem an den „Verbraucherbeauftragten“ gewandt. Anstatt einer Erklärung oder einer Korrektur der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2017 wird mir nun ein Sonderkündigungsrecht zum 31.05.2018 eingeräumt, welches sich jedoch auf die versteckte Preiserhöhung zum 01.01.2018 bezieht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 18.04.2018.

Hierzu haben wir mit den betroffenen Fachabteilungen Rücksprache gehalten.

Wir haben Sie mit unserem Preisinformationsschreiben vom 03.08.2017 über die Preisanpassung zum 01.01.2018 bezüglich der gesetzlichen EEG-Umlage und der Preisanpassung zum 01.01.2018 informiert. In diesen Schreiben wurde Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung eingeräumt, welches ungenutzt blieb.

Wir möchten Ihnen jedoch im Sinne einer kundenfreundlichen und einvernehmlichen Lösung und aus Kulanz an dieser Stelle ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und zum Ausgleich sämtlicher streitgegenständlicher Forderungen nachfolgendes anbieten:

- Sonderkündigungsrecht zum 31.05.2018

Bitte teilen Sie uns bis zum 25.04.2018 mit, ob Sie sich damit einverstanden erklären.

Mit der Annahme dieses Angebots sind Ihre sämtlichen Ansprüche in Bezug auf die strittige Preisanpassung in vollem Umfang abgegolten.

Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr immergrün! -Energie Beschwerdemanagement“

Dieses Sonderkündigungsrecht hilft mir in meinem eigentlichen Anliegen jedoch nicht weiter!

Ich fordere eine Korrektur der falschen Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2017!

Da die Immergrün Energie GmbH mich durch ihr „kulantes“ verhalten darüber hinaus auf die versteckte und völlig überzogene und sittenwidrige Preiserhöhung in Höhe von 37% zum 01.01.2018 aufmerksam gemacht hat, fordere ich hiermit gleichzeitig um Rücknahme der Preiserhöhung!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrektur der Jahresverbrauchabrechnung 2017 und Rücknahme der sittenwidrigen Preiserhöhung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


23.04.2018 | 07:32
von Dirk Carstensen noch nicht gelöste Beschwerde
Stand 23.04.2018:
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Als ersten Erfolg habe ich jedoch tatsächlich eine Korrektur meiner Verbrauchsabrechnung aus 2017 zu verzeichnen. Obwohl Immergrün vorher 3 Mal eine Korrektur abgelehnt hatte, haben sie mir jetzt (natürlich kommentarlos) eine korrekte Abrechnung mit der Berechnung zum vereinbarten Arbeitspreis zukommen lassen.
Der nächste abzuarbeitende Punkt ist jetzt die Rücknahme der der überzogenen und meiner Meinung nach rechtswidrigen Preiserhöhung zum 01.01.2018.


25.04.2018 | 08:15
von Dirk Carstensen noch nicht gelöste Beschwerde
Die Angelegenheit wird immer lustiger!
Immergrün hat mir inzwischen drei verschiedene Sonderkündigungsrechte zum 31.05.2018 eingeräumt:
1. Das erste am 18.0.4. 2018 in dem ich bei Annahme einen Arbeitspreis von 29,70Cent/kWh bis zum Vertragsende bezahlen sollte und bei Annahme „sämtliche Ansprüche in Bezug auf die strittige Preisanpassung in vollem Umfang abgegolten wären“.
2. Das zweite nach einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin von Immergrün am 23.04.2018. Bei Annahme würde Immergrün den Arbeitspreis „kulanterweise“ auf 26,00Cent/kWh bis Vertragsende am 31.05.2018 reduzieren und das jetzt „nur“ noch unter „ohne Anerkennung einer Rechtpflicht“.
3. Das dritte Sonderkündigungsrecht erhielt ich dann am 24.04.2018. Hier wird mir die komplette Stornierung der Preiserhöhung vom 01.01.2018 angeboten und es ist keine Reder mehr davon das „bei Annahme sämtliche Ansprüche in Bezug auf die strittige Preisanpassung in vollem Umfang abgegolten wären“ oder „ohne Anerkennung einer Rechtpflicht“. Ich habe dieses Angebot angenommen.

Die Beschwerde ist jedoch noch nicht gelöst, da ich zum einen noch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung warte und zum anderen das Guthaben aus meiner korrigierten Jahresverbrauchsabrechnung von 2017 bis heute nicht auf meinem Konto eigegangen ist.
Es bleibt spannend!


27.04.2018 | 08:43
von Dirk Carstensen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So, es ist scheinbar vollbracht!
Das Guthaben aus der Korrigierten Abrechnung ist auf meinem Konto eigegangen und gestern Abend kam (nach einigem Mailverkehr) die schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.05.2018 inkl. der rückwirkenden Stornierung der Preiserhöhung vom 01.01.2018.
Ich schließe hiermit dann diese Beschwerde und bin gespannt ob dann die von Immergrün versprochene Endabrechnung nach Vertragsende korrekt sein wird und innerhalb von 6 Wochen erstellt wird.


28.04.2018 | 14:24
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
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