BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Jahresabrechnung 2017
Bestell-/Kundennummer: 517470
Ich habe leider bis zum heutigen Tag noch keine Abrechnung für das Jahr 2017 erhalten, auf meine entsprechende E-Mail vom 31.03 wurde nicht reagiert.
Bitte senden Sie mir die Abrechnung mit Berücksichtigung der vereinbarten 25% Neukundenbonus zu und erstatten mir das Guthaben.
Der Zählerstand wurde online übermittelt, zur Sicherheit hier noch einmal:
30.12.2016: 37371,9
30.12.2017: 39138,8
Bitte passen Sie zudem den laufenden monatlichen Abschlag entsprechend auf den Verbrauch von 1.800 kWh an unter Berücksichtigung der bereits zu viel gezahlten Beträge.
20.04.2018 | 10:16
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Marks,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Bitte passen Sie den Abschlag unter Berücksichtigung der bereits in den ersten 5 Monaten geleisteten Zahlungen auf den jährlichen Verbrauch von 1800 KWh an. Anderenfalls bitte ich um schriftliche Bestätigung, dass mir der absehbar zuviel bezahlte Betrag mit 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz verzinst wird, Fälligkeitstermin wäre der Tag, an dem die Vorauszahlungen die Kosten für die Stromlieferung des Jahres 2018 erstmalig übersteigen.
Somit wurden die Forderungen erfällt, die Beschwerde ist gelöst. Allerdings ist die Kommunikation von BEV als mangelhaft zu bezeichnen: ich erhielt während der kompletten Beschwerdebearbeitung weder E-Mail noch Brief über den Status des Vorgangs, sondern konnte alles nur durch entsprechende Kontobewegungen nachvollziehen.