Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 546 Views | 24.04.2018 | 23:53 Uhr
geschrieben von Moritz Schulz

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein abgelaufen -> Nichts zu machen?

31.12.17 anscheinend abgelaufen und keine Chance auf eine Rückerstattung.

Wie der Titel es bereits vermmuten lässt, habe ich vor einiger Zeit meiner Freundin einen Gutschein von Jochen Schweizer für ein romantisches Candle-Light Dinner geschenkt. Und, wer hat es nicht schon erlebt. Aus den Augen, aus dem Sinn. Auf jeden Fall ist mir die Box jetzt nochmal in die Hände gefallen. Natürlich habe ich jetzt versucht noch den Gutschein einzulösen. aber. Pustekuchen. Jochen-Schweizer zeigt null Kulanz und steckt sich das ganze Geld ein.

SCHLAGWORTE

Ich habe ebenfalls angeboten sogar gegen einen Aufpreis meinen Gutschein zu "erneuern". Leider kein bisschen Entgegenkommen.

Ich weiß nur noch, dass der Gutschein weiß Gott nicht günstig war und das ärgert mich doppelt. Natürlich ist es ein gutes Stück weit unsere eigene Doofheit, aber trotzdem wurde mir effektiv keine Leistung entgegen gebracht und die Firma hat sich effektiv um diesen Betrag X bereichert.

Ich wäre über jedes Entgegenkommen der Firma natürlich froh und würde es auch dankend annehmen. Aber wie Herr Schweizer mir zu Beginn des Telefonats mit der Service-Hotline freundlich auf Band bereits mitgeteilt hat, "zufriedene Kunden sind uns am wichtigsten. "

Danke, das seh ich! Ein bis zwei Mal habe ich schon mal verpennt den Gutschein (kleinere Beträge) einzulösen. Dort wurde mir aber immer aus Kulanz wenigstens ein bisschen geholfen (kleiner Betrag, man darf sich nur was bestimmtes aussuchen, etc.). Aber in einer Sache hat mir das ganze definitv geholfen. Und zwar bei der Entscheidung, dass ich nie wieder irgendwas mit dieser Firma zu tun haben möchte.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: (Teil-) Erstattung meines Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2018 | 12:20
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Schulz,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihr Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurde.

Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten hierzu innerhalb der Gutscheingültigkeit zusätzliche Serviceleistungen (wie zum Beispiel einen Umtausch oder eine Verlängerung) an. Nach Eintritt der Verjährung können Gutscheine jedoch leider nicht mehr verlängert werden.

Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße aus München

Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.04.2018 | 12:12
von ReclaBoxler-5040501 | Regelverstoß melden
In Ihrer Beschwerde sind viele Weichmacher, wie "vor einiger Zeit", "jetzt nochmal in die Hände gefallen", "Ich weiß nur noch, dass der Gutschein weiß Gott nicht günstig war". Wenn es ein sooooo tolles Geschenk war, stellt sich die Frage, wieso sowohl Ihre Freundin als auch Sie es VERGESSEN konnten. Die Antwort könnte "unsere eigene Doofheit" lauten oder es war eben doch kein so großartiges Geschenk. Vorschlag: kochen Sie das nächste Mal selbst am Abend des Ehrentags für Ihre Freundin. Das bleibt unvergessen - bei Ihnen und der Dame.



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