Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 438 Views | 03.05.2018 | 17:27 Uhr
geschrieben von Peter Kemeter

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Abrechnung seit Januar 2018 und keine Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: 58126

Ich warte seit dem 31.01.2018 vergeblich auf meine Stromabrechnung von der BEV und einer damit verbundenen Rückzahlung von mittlerweile ca. 700 Euro. Da ich vergangenes Jahr eine Photovoltaikanlage installiert (das habe ich der BEV auch mitgeteilt) habe verbrauche ich erheblich weniger Strom. Die Abschlagszahlung blieb jedoch gleich.

SCHLAGWORTE

Da die BEV weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen ist, forderte ich die Firma zweimal per Kundenformular zur Erstellung der Abrechnung und Rückzahlung der zuviel bezahlten Abschläge auf. Am 16.04.2018 (Zustellungsbestätigung des Schreibens bei der BEV vom 17.04.2018) habe ich per Einschreiben nochmals abgemahnt mit der Konsequenz, dass ich von Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache und zumindest die beiden letzten Abschläge zurückhole. Den Rest wird wohl ein Rechtsanwalt einklagen müssen.

Termin ist der 01.05.2018.

Da die BEV nachweislich erstmals am 11.02.2018 informiert wurde, sollte eine Antwort der BEV nicht lauten, dass sie die Sache prüft.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer Abrechnung und Rückzahlung der zuviel bezahlten Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.05.2018 | 17:27
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Kemeter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


06.05.2018 | 22:09
von Peter Kemeter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang habe ich weder eine Abrechnung noch die Nachzahlung erhalten.


10.05.2018 | 15:22
von Norbert Davidheimann | Regelverstoß melden
Hallo,
selbst eine korrekte Abrechnung erstellen. 10-14 Tage Ziel für die Überweisung einräumen, die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtbeachtung der gesetzten Frist avisieren. Per Einschreiben absenden und nach der Frist Online-Antrag auf Mahnbescheid, wenn nicht gezahlt wurde.

11.05.2018 | 18:54
von Peter Kemeter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch keine Abrechnung und Rückzahlung.


18.05.2018 | 19:00
von Peter Kemeter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute eine Abrechnung erhalten, deren Richtigkeit ich noch überprüfen muss, da sie mir überteuert erscheint. Die Rückzahlung lässt weiter auf sich warten.


18.06.2018 | 21:23
von Peter Kemeter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayerische Energiever...: Fehlerhafte Endabrechnung
Bev und kein Ende: BEV schickt neue Endabrechnung
BEV Bayerische Energiever...: Fehlerhafte Abrechnung
BEV Bayerische Energiever...: Endabrechnung
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!