BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Abrechnung seit Januar 2018 und keine Rückzahlung
Bestell-/Kundennummer: 58126
Ich warte seit dem 31.01.2018 vergeblich auf meine Stromabrechnung von der BEV und einer damit verbundenen Rückzahlung von mittlerweile ca. 700 Euro. Da ich vergangenes Jahr eine Photovoltaikanlage installiert (das habe ich der BEV auch mitgeteilt) habe verbrauche ich erheblich weniger Strom. Die Abschlagszahlung blieb jedoch gleich.
Da die BEV weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen ist, forderte ich die Firma zweimal per Kundenformular zur Erstellung der Abrechnung und Rückzahlung der zuviel bezahlten Abschläge auf. Am 16.04.2018 (Zustellungsbestätigung des Schreibens bei der BEV vom 17.04.2018) habe ich per Einschreiben nochmals abgemahnt mit der Konsequenz, dass ich von Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache und zumindest die beiden letzten Abschläge zurückhole. Den Rest wird wohl ein Rechtsanwalt einklagen müssen.
Termin ist der 01.05.2018.
Da die BEV nachweislich erstmals am 11.02.2018 informiert wurde, sollte eine Antwort der BEV nicht lauten, dass sie die Sache prüft.
03.05.2018 | 17:27
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Kemeter,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
selbst eine korrekte Abrechnung erstellen. 10-14 Tage Ziel für die Überweisung einräumen, die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtbeachtung der gesetzten Frist avisieren. Per Einschreiben absenden und nach der Frist Online-Antrag auf Mahnbescheid, wenn nicht gezahlt wurde.
Beschwerde ist gelöst