Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 527 Views | 11.05.2018 | 08:10 Uhr
geschrieben von Jochen Flender

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Stromabrechnung, keine Reaktion auf Widerspruch

Bestell-/Kundennummer: 522156

Sehr geehrte Damen und Herren,

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2 Bilder

nachdem Sie weder auf meine Beschwerde gegen die Stromabrechnung für 2017 (per E-Mail) noch auf meine zweite Nachricht über das Kontaktformular auf Ihrer Homepage reagiert haben, versuche ich es noch ein letztes Mal über diesen Weg. Sollte ich auch diesmal keine befriedigende Antwort in angemessener Zeit erhalten, werde ich mich an die Schlichtungsstelle oder direkt an meinen Anwalt wenden. Nachfolgend füge ich die zwei oben erwähnten Nachrichten ein.

E-Mail an kundenservice spider monkey bev-energie.de vom 14.03.2018:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit einer ihrer Kundenservice-Beraterinnen am Samstag, den 10.03.2018, lege ich hiermit Beschwerde gegen die Verbrauchsabrechnung vom 08.03.2018 mit der Rechnungs-Identifikationsnummer 1V. 438464-JF. 320001453877z/519997 ein. Meine Vertragsnummer lautet 438464 und meine Kundennummer 522156.

In der Abrechnung wird angegeben, dass ich vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 insgesamt 3500 kWh verbraucht habe. Weiter wird in der Abrechnung aufgeführt, dass diese Zahl durch 3 Ablesungen mit der Ableseart 13 "Maschinell errechnet durch Netzbetreiber" zustande kommt.

Zunächst einmal wurde ich im Jahr 2017 nur einmal vom Netzbetreiber, der Bayernwerk AG, zur Ablesung meines Zählerstandes aufgefordert, was ich bis zum 14.08.2017 erledigen sollte. Aufgrund von Urlaub war mir eine Ablesung leider nicht möglich, daher wurde der Verbrauch vom Netzbetreiber geschätzt. In meiner Abrechnung finden sich allerdings, wie gesagt, 3 Ablesungen mit folgenden Daten: 31.03.2017, 03.09.2017, 31.12.2017. Diese Daten passen offensichtlich nicht zum mir angekündigten Ablesetermin. Des Weiteren habe ich über meinen Online-Portal-Login bei der Bayernwerk AG überprüft, in welcher Höhe der Verbrauch zum Ablesedatum 14.08.2017 geschätzt wurde. Dieser lag laut der Bayernwerk AG im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 14.08.2017 bei 1.584 kWh. Laut Ihrer Abrechnung lag mein Verbrauch zum 30.09.2017 bei 3149 kWh.

SCHLAGWORTE

Siehe angehängtes Bild "Netzbetreiber Verbrauch".

Offensichtlich wurden also bei dieser Abrechnung nicht die vom Netzbetreiber maschinell errechneten Verbräuche zugrundegelegt, wie es laut Ableseart 13 jedoch der Fall sein müsste. Nach Anraten ihrer Kundenservice-Beraterin habe ich meinen Stromzähler gestern noch einmal selber abgelesen und übermittle Ihnen hiermit den aktuellen Wert, damit eine passendere Abrechnung meiner Verbräuche für das Jahr 2017 mit vor allem angemessenen Abschlägen für das Jahr 2018 von Ihnen erstellt werden kann. Mein Zählerstand mit der Zählernummer 3200 0145 3877 zum 14.03.2018 lautet: 30127,8 (siehe nachfolgendes Bild).

Siehe angehängtes Bild "Zählerstand 14-03-2018".

Abschließend bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Nachricht an diese Email-Adresse zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Flender

Nachricht per Kontaktformular auf www.bev-energie.com vom 24.04.2018:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am 14.03.2018 habe ich Ihnen nach telefonischem Anraten einer Ihrer Service-Mitarbeiterinnen eine Beschwerde gegen meine Verbrauchsabrechnung vom 08.03.2018 (Rechnungs-Identifikationsnummer 1V. 438464-JF. 320001453877z/519997) per Email (kundenservice spider monkey bev-energie.de) zukommen lassen.

Bis heute habe ich weder eine Antwort noch eine neue Abrechnung erhalten. Die viel zu hohen Abschläge werden weiterhin von meinem Konto abgebucht.
Nach § 111a EnWG sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb einer Frist von vier Wochen zu antworten. Diese Frist ist morgen um zwei Wochen überschritten.
Deshalb bitte ich Sie hiermit noch einmal schriftlich, den Eingang meiner Beschwerde zu bestätigen und mir eine neue Abrechnung mit realistischen Werten zukommen zu lassen.
Sollte ich eine solche Bestätigung oder eine neue Abrechnung nicht innerhalb der nächsten 14 Tage erhalten, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Flender

Die Frist der zweiten Nachricht wurde nun auch überschritten, weshalb ich Ihnen dieses mal keine weitere setzen werde. Sollte ich in den nächsten Tagen (die Bemessung der genauen Anzahl der Tage überlasse ich meinem persönlichen Befinden) keine Antwort erhalten, werde ich die oben angesprochenen Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Flender

PS: Es ist außerdem eine Frechheit, dass man keine automatische Bestätigung über den Erhalt einer Kontaktformular-Nachricht bekommt. Ich konnte diese Nachricht hier nur einfügen, da ich sie vor dem Absenden kopiert habe.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Reaktion auf meine Beschwerde und eine zeitnah erstellte, korrekte Stromabrechnung für 2017 inkl. Auszahlung des Guthabens + Bonus und Anpassung der Abschläge für 2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.05.2018 | 08:10
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Flender,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.05.2018 | 12:05
von Jochen Flender noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.05.2018 | 08:57
von Jochen Flender noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update:

Ich habe eine neue Abrechnung erhalten, die einigermaßen realistische Werte aufweist, aus denen eine Gutschrift auf mein Konto folgt. Außerdem wurde der, dem neuen Rechnungsbetrag angemessene, Kundenbonus angegeben.

Allerdings gab es bisher weder einen Geldeingang auf meinem Konto, noch wurden die Abschläge für das Jahr 2018 angepasst.

Obwohl sich also in der Abrechnung herausgestellt hat, dass ich nicht einmal die Hälfte dessen verbraucht habe, was bei Vertragsschluss Anfang 2017 veranschlagt wurde, und ich eine Rückzahlung von fast 500 Euro bekomme, sind die Abschläge bei 96 Euro geblieben.

Daraus wird unweigerlich wieder eine Rückzahlung in ähnlicher Höhe resultieren und es entsteht eine sinnlose Mehrbelastung jeden Monat für mich.

Ich bitte Sie also, meine Abschläge auf ein Niveau abzusenken, dass meinem tatsächlichen Verbrauch entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Flender


24.05.2018 | 09:45
von Jochen Flender gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update:

Mittlerweile ist sowohl die Rückzahlung als auch der Neukundenbonus auf meinem Konto eingegangen.

Auf meine Bitte, die Abschläge für 2018 anzupassen, wurde hier nicht weiter eingegangen. Bezüglich dessen werde ich mich aber noch einmal direkt an den Kundenservice der BEV wenden.

Sollte dann wieder Ähnliches passieren (nämlich nichts), werde ich hier erneut eine Beschwerde öffnen. Diese hier setze ich jetzt auf gelöst.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Flender




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