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431 Views | 13.05.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von Marcel Ra.
Bestell-/Kundennummer: 2170301830
Nach fristgerechter Kündigung (6Wochen zum Vertragsende) per Email, wurde diese abgelehnt da sie 2 Tage zu spät eingegangen wäre.
Seit dem 05.04.2017 im Bezug durch Immergrün. Nebenbei erwähnt, laufe ich dem Sofortbonus der nach 35 Tagen stattfinden soll immernoch hinterher. Fristgerecht zum 23.02.2018 gekündigt (42Tage=6Wochen) = 05.04.2018 per Email nach Paragraph § 309 Nr. 13 BGB. Jetzt kommt das "Interessante", Immergrün teilt mir heute (erneut) mit (in Form von Textbausteinen), dass meine Kündigung doch - 2 Tage - zu spät eingegangen wäre (hätte am 21.02.2018 vorliegen müssen), daher könnten sie nichts machen. Weiterhin stehen über 200€ an "Bonuszahlungen" aus, nachdem ich meine Bankverbindung mitgeteilt habe kam keinerlei Antwort. Ich habe sodann heute dem " verbraucherbeauftragter
immergruen-energie.de " den Sachverhalt zukommen lassen. Bitte an Immergrün: Kündigung formgerecht annehmen, ansonsten muss ich zudem die Bundesnetzagentur einschalten sowie einen Anwalt, da es eine farce ist wegen 2 Tagen eine Kündigung zu verweigern, zumal dies im Vertrag nicht angegeben ist lediglich "6 Wochen" diese habe ich eingehalten.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Kündigung des Vertrages zum 05.04.2018
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
Weiterhin stehen ~210 € + 100 € Gratisstrom an Bonuszahlungen aus. Bisher noch keinerlei Reaktion seitens Immergrün diesbezüglich.