Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 173 Views | 23.05.2018 | 12:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2992601

STROGON GmbH (Bonn)

Auszahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 45071718015

Am 22.04.2018 endete der Gasliefervertrag der Firma Strogon, der Zählerstand wurde unverzüglich sowohl an Strogon als auch an den Netzbetreiber übermittelt.

Da schon klar war, dass sich ein Guthaben ergibt, wurde zur Rechnungsstellung und Auszahlung des Guthabens eine Frist bis zum 04.05.2018 gegeben. Diese verstrich fruchtlos. Am 09.05.2018 wurde nochmal eine Erinnerung mit erneuter Fristsetzung bis zum 18.05.2018 geschickt.

Eine Abrechnung kam dann am 15.05.2018, allerdings ohne den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus von 15%. Nach erneuter Reklamation und Verweis auf das Schreiben vom 09.05.2018 sandte Strogon am 16.05.2018 die korrigierte Rechnung, aus der sich ein Guthaben von 542,01 Euro ergibt. Dieses Geld ist bis heute nicht auf meinem Konto eingegangen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied, dass Energieversorger Guthaben unverzüglich auszuzahlen haben (Az. I-20 U 136/14).

Ich fordere daher die sofortige Auszahlung des Guthabens.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Sofortige Auszahlung des Guthabens von 542,01 Euro auf das bekannte Bankkonto.


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Kommentare und Trackbacks (4)


26.05.2018 | 21:16
von Charles | Regelverstoß melden
Bei mir verhält es sich ebenso, Strogon reagiert weder per E-Mail noch telefonisch.

30.05.2018 | 13:58
von ReclaBoxler-2992601 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2018 | 14:47
von ReclaBoxler-2992601 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.07.2018 | 14:51
von ReclaBoxler-2992601 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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