Immergrün Energie (Köln)
Unangemessene Preiserhöhung ohne Mitteilung
Bestell-/Kundennummer: 21611014160
In meiner letzten Rechnung, die ich erst nach Aufforderung am 02.05.2018 erhalten habe (Vertragslaufzeit ab 01.02.!), stelle ich fest, dass sich der Preis für die KWh in meinem Tarif erheblich erhöht hat. Nachdem ich die Rechnung intensiv durchgesehen habe, bin ich auf eine Mitteilung über die Höhe meines aktuellen Tarifs an sehr versteckter Stelle gestoßen und zwar im Kleingedruckten meiner Verbrauchsabrechnung vom 30.04.2018 unter dem Abschnitt Weitere Informationen nach §§ 40, 41 EnWG. Demnach hat dich der Bruttoarbeitspreis von 22,63 Cent /kWh auf aktuell 31 Cent/kwh erhöht.
Über diese Preiserhöhung war ich im Vorwege nicht informiert. Weder per Email noch schriftlich!
Vertragsänderungen müssen mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden. Von Transparenz kann bei diesem Preiserhöhungsschreiben wohl keine Rede sein.
Des Weiteren ist eine Preiserhöhung von 36,99% nicht rechtmäßig. Eine Preissteigerung von rund 37% ist nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung erklärbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft. Ich fordere Sie daher auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen ansonsten kündige ich den Vertrag.
30.05.2018 | 15:25
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Furthner,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst