Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 267 Views | 30.05.2018 | 15:25 Uhr
geschrieben von Carsten Furthner

Immergrün Energie (Köln)

Unangemessene Preiserhöhung ohne Mitteilung

Bestell-/Kundennummer: 21611014160

In meiner letzten Rechnung, die ich erst nach Aufforderung am 02.05.2018 erhalten habe (Vertragslaufzeit ab 01.02.!), stelle ich fest, dass sich der Preis für die KWh in meinem Tarif erheblich erhöht hat. Nachdem ich die Rechnung intensiv durchgesehen habe, bin ich auf eine Mitteilung über die Höhe meines aktuellen Tarifs an sehr versteckter Stelle gestoßen und zwar im Kleingedruckten meiner Verbrauchsabrechnung vom 30.04.2018 unter dem Abschnitt Weitere Informationen nach §§ 40, 41 EnWG. Demnach hat dich der Bruttoarbeitspreis von 22,63 Cent /kWh auf aktuell 31 Cent/kwh erhöht.

SCHLAGWORTE

Über diese Preiserhöhung war ich im Vorwege nicht informiert. Weder per Email noch schriftlich!

Vertragsänderungen müssen mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden. Von Transparenz kann bei diesem Preiserhöhungsschreiben wohl keine Rede sein.

Des Weiteren ist eine Preiserhöhung von 36,99% nicht rechtmäßig. Eine Preissteigerung von rund 37% ist nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung erklärbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft. Ich fordere Sie daher auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen ansonsten kündige ich den Vertrag.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Preiserhöhung zurücknehmen oder Vertrag beenden.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.05.2018 | 15:25
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Furthner,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.06.2018 | 00:56
von Peter Gims | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

14.06.2018 | 13:59
von Carsten Furthner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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