Immergrün Energie (Köln)
Unangekündigte Preiserhöhung, Verweigerung der Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: 28112U1268
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der um 3 Monate verspäteten und erst auf Nachfrage zugesandten Jahresrechnung meines Stromanbieters Immergrün Energie vom 18.05.18, musste ich im Keingedruckten unter dem Abschnitt "Weitere Informationen nach §§ 40, 41 EnWG. " feststellen, dass sich mein Stromtarif von 26,47 Cent/kWh auf 35,10 Cent/kWh um mehr als 32% erhöht hat. Diese Erhöhung trat scheinbar bereits ab dem 28.01.2018 in Kraft.
Da ich durch die Abschlussrechnung das erste Mal von der Erhöhung des Bruttoarbeitspreises meines Stromtarifes erfahren habe, machte ich umgehend von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und widerrief die Erhöhung des Bruttoarbeitspreises vom 28.01.2018 an.
Dieses wurde mit mittels folgender Antwort seitens Immergrün verwehrt:
... "Ihrem derzeitigen Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung zum 01.02.2018 kann so nicht entsprochen werden, weil der Vertrag für eine feste Laufzeit geschlossen wurde, innerhalb derer eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist.
Sofern Sie sich auf ein Ihnen eingeräumtes Sonderkündigungsrecht zum 01.02.2018 berufen, können Sie von diesem ebenfalls aufgrund Zeitablaufes keinen Gebrauch mehr machen, da uns eine entsprechende Kündigung Ihrerseits VOR diesem Datum hätte erreichen müssen. Dies war jedoch nicht der Fall. "...
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Wie bereits erwähnt war die Angabe in der Abschlussrechnung die erste Information, die ich über eine Erhöhung des Bruttoarbeitspreises seitens Immergrün erhalten habe. Es war mir daher unmöglich vorher zu kündigen.
Ein Anruf beim Telefonsupport von Immergrün führte zu keinem Ergebnis. In ihrem System gibt es wohl einen Hinweis auf eine E-Mail welche mir am 13.12.17 hätte zugestellt worden sein, doch diese Mail habe ich definitiv nie erhalten. Ich habe im Anschluss an das Telefonat ein alternatives Angebot meinen Tarif zum 01.07.18 zu wechseln per E-Mail erhalten. Die im Angebot angegebenen Tarifkonditionen kommen für mich jedoch nicht in Frage. Ferner betrachte ich die bereits durchgeführte Preiserhöhung meines aktuell laufendes Tarifes für ungültig.
Des Weiteren ist eine Preiserhöhung von mehr als 32% nicht rechtmäßig. Eine Preissteigerung von mehr als 32% ist nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung erklärbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
30.05.2018 | 15:13
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Punke,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung