Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 767 Views | 04.06.2018 | 12:40 Uhr
geschrieben von Gerd Immig

AXA Versicherung AG (Köln)

Axa-Gebäudeversicherung

Bestell-/Kundennummer: Schaden: 531850003683

Statt "rundum sorglos" nur "rundum Ärger".

Seit 2015 habe ich bei der Axa-Versicherung mehrere Versicherungsverträge. Ua. eine Gebäudeversicherung 1. Class/Top-Schutz.

SCHLAGWORTE

2 Tage vor Weihnachten hatte ich einen großen Wasserschaden: Rohrbruch an der Hauptwasserleitung die über das eigene Grundstück verläuft. Der Wasserversorger hat die Hauptwasserleitung an der Grundstücksgrenze abgetrennt und eine Notwasserversorgung sichergestellt. Im Januar wurde von der vom Wasserversorger beauftragten Baufirma die Reparatur durchgeführt. Die Wasserleitung mußte bis zum Wasseranschluß im Außenkeller neu verlegt werden. Es mußten 2 Kopflöcher und 1 Mauerdurchbruch zum Keller hergestellt und ca. 15 m Leitung im Pressverfahren hergestellt werden, was jedoch die günstigste Variante darstellte. Kosten: 3.770 Euro für die Baufirma und 518 Euro für Arbeiten des Wasserversorgers.

Am 25.05. hat die Axa ihr Abschlußschreiben geschickt und gerade mal 1.484 Euro für die Rechnung der Baufirma und 370 Euro für die Rechnung des Waserversorgers anerkannt. Das sind weniger als 44 % der Schadenssumme.

Axa bemängelt das keine punktuelle Reparatur vorgenommen wurde und behauptet z. B. das mit 3 m Rohrverlegung eine punktuelle Reparatur hätte vorgenommen werden können und Kosten für die Instandhaltung der Wasserleitung nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes wären.

Hinzu kommen ewig lange Bearbeitungszeiten, unzureichende Informationen und Tätigkeit erst nach mehrmaligem telefonischen Nachfragen. Einfach "rundum schlecht" statt "rundum sorglos", von der Schadensabwicklung ganz zu schweigen.

Ich werde deshalb wohl in den nächsten Tagen einen Rechtsanwalt mit der weiteren Abwicklung beauftragen, und mich zudem an die WISO-Redaktion beim ZDF in Mainz wenden, um den Fall öffentlich zu machen.

Jedenfalls kann ich von dieser Versicherung, die sich im Schadensfall in solcher Art und Weise um die Begleichung des Schadens drückt nur abraten und niemandem weiterempfehlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Unverzügliche Begleichung des entstandenen Schadens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.06.2018 | 13:01
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


12.06.2018 | 21:34
von Gerd Immig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer einem Link mit einem Formular für das Beschwerdemanagement von Axa hat die Antwort nichts enthalten. Das Formular habe ich aus- ausgefüllt. Eine Antwort darauf von Axa steht noch aus, bis jetzt hat sich noch nichts getan!


13.06.2018 | 20:29
von Gerd Immig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Axa Versicherung hat sich heute bei mir per Mail gemeldet. Sie beharrt weiter auf ihrem Standpunkt und will nicht zahlen, ich werde mal das dubiose Gutachten bei ihr anfordern und eine Beschwerde an die BAFIN schreiben.


05.07.2018 | 19:47
von Gerd Immig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.07.2018 | 15:02
von Gerd Immig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.08.2018 | 13:42
von Gerd Immig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Axa Versicheruntg zeigt sich stur und uneinsichtig!
Es läuft wohl auf ein Gerichtsverfahren hinaus!
Wehe dem der bei dieser Sch. Versicherung einen Vertrag und einen Schaden hat, kann man nur warnen vor denen!


05.11.2018 | 20:19
von Gerd Immig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde wird über das Gericht gelöst werden, leider, dank der Sturheit der Axa!




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