Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 215 Views | 10.06.2018 | 14:14 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Kinne

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Nichterstattung Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 8411125116

Beschwerde wegen Nichterstattung Neukundenbonus wegen Gewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ich war bis 31.03.2018 Stromkunde bei Fuxx Sparenergie.

Erst am 28.05.2018 habe ich meine Schlussrechnung bekommen, in der Rechnung wurde kein Neukundenbonus (25%) berücksichtigt, der in dem Vertrag vereinbart wurde.

Ich habe die Rechnung sofort telefonisch reklamiert, es kam sehr schnelle Antwort von Fuxx - Die Sparenergie, dass ich keinen Anspruch auf den Bonus habe. Hier die Antwort:

" Sehr geehrter Herr Schottek,

vielen Dank, dass Sie sich an Fuxx-Die Sparenergie gewandt haben.

Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass eine Bonuszahlung leider nicht möglich ist.

Für Ihren Vertrag 8411125116 besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen:

Kein Haushalt-Lastprofil (Gewerbeanmeldung)

Zusätzlich finden Sie Informationen zu Bonusansprüchen auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "

In den für mich gültigen AGB heisst es:

8.5 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.

Unter BGB § 13 ist die Eigenschaft als Verbraucher jedoch wie folgt definiert:

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wer ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Dafür ist der zeitliche Anteil der privaten Nutzung, nicht das Maß der Kostendeckung durch den anderen Nutzungsanteil entscheidend.

Ich habe den Strom in meiner Eigenschaft als Verbraucher bezogen und es an der Abnahmestelle zu diesem Zweck verbraucht, deshalb ist eine Verweigerung des Neukundenbonus unzulässig.

Dass an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist, spielt hierbei keine Rolle, da der Strom nicht zum Zweck der gewerblichen Nutzung bezogen wurde. Die Stromlieferung ist alleinig dem Zweck der privaten Bedarfsdeckung (2 erwachsene Personen) zuzuordnen, daher ist ein Ausschluss der Neukundenbonuszahlung nicht zulässig. Lediglich ein untergeordneter, geringer Anteil wurde gewerblich verbraucht.

Ich erwarte eine neue korrigierte Schlussrechnung und die Überweisung des Neukundenbonuses bis zum 15.06.2018.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Kinne

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Erstattung des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.06.2018 | 08:38
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kinne,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.06.2018 | 12:32
von Karl-Heinz Kinne gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Rückruf von Fuxx wurde Bonus nun doch ausgezahlt.




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