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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 372 Views | 22.06.2018 | 11:11 Uhr
geschrieben von Ingo William

Höffner (Berlin)

Mehrmaliger Lieferungsverzug - nur Stornierung akzeptable Lösung

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag HÖ-5201602-6

Ein im Möbelhaus Höffner (Berlin) bestellter Schrank hatte Lieferverzug (14 statt 11 Wochen). Bei Lieferung fehlten dann Teile. Der Schrank konnte nicht aufgebaut werden; die Aufsteller nahmen ihn wieder mit.

Bitte nehmen Sie diese Beschwerde auf diesem Weg auf, da es offenbar nicht möglich ist, telefonisch mit Möbel Höffner in Kontakt zu treten.

SCHLAGWORTE

Am 12. März habe ich im Ihrem Möbelhaus einen Schrank bestellt und eine Anzahlung geleistet. Mit einer Terminvereinbarung von ca. 11 Wochen bin ich davon ausgegangen, dass der Schrank in der Woche vom 28. Mai geliefert wird.

Aus eigenem Ansporn kontaktierte ich Ihre Firma Mitte Mai, um den Liefertermin festzulegen. Dabei fand ich heraus, dass der Schrank noch nicht lieferbar ist; frühester neuer Liefertermin wäre der 18. Juni, also 14 Wochen nach Bestellung.

Heute Morgen – am 18. Juni – mussten die Aufsteller in meiner Wohnung feststellen, dass nicht alle Materialien vorhanden sind und der Schrank nicht aufgestellt werden kann. Sie nahmen die Teile des Schranks wieder mit. Obwohl sie keine genauen Angaben machen konnten, teilten sie mir mit, dass die fehlenden Teile bestellt werden müssen und das vielleicht 4 Wochen oder länger dauern kann.
Das wäre dann Mitte Juli oder später und somit ca. 4 Monate nach Bestellung.

Offensichtlich ist Möbel Höffner nicht in der Lage, Termine einzuhalten. Ich habe kein Vertrauen, dass dann im Juli, oder irgendwann in der Zukunft meine Bestellung befriedigend zugestellt und aufgebaut wird. Währenddessen warte ich bereits schon 3 Monate auf den Schrank.

Aus diesem Grund möchte ich vorschlagen, den Kaufvertrag einvernehmlich aufzulösen. Ich bin nicht bereit, eine Stornierungsgebühr oder ähnliches zu zahlen und erwarte, dass die von mir geleistete Anzahlung zurückerstattet wird.

Ich hoffe sehr, dass sich diese Angelegenheit auf diesem Wege lösen lässt, da die Alternative für beide Seiten mit zusätzlichen Aufwänden, Kosten, Konsequenzen und vermeidbarem Stress verbunden wäre!

Ich bitte um Rückmeldung bis Ende der Woche (22. Juni 2018)

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Meine Forderung an Höffner: Vertragsauflösung. Keine Stornierungsgebühr. Rückerstattung der Anzahlung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2018 | 11:11
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben. Die zuständigen Kollegen haben wir soeben informiert. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Für die Verzögerungen möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Liebe Grüße vom Höffner Team.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


23.06.2018 | 15:53
von Ingo William noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort von Höffner bezog sich auf die AGB sowohl auf Paragraphen des BGB. Neuer Liefertermin, Wiedergutmachung oder sonstiges Entgegenkommen: Fehlanzeige.


03.07.2018 | 16:16
von Ingo William noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.08.2018 | 14:40
von Ingo William gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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