Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 148 Views | 03.07.2018 | 13:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3340801

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Geschirrspüler SMU58N55EU/93 wiederholt defekt

Bestell-/Kundennummer: Bosch Reparatur Auftragsnummer KG199443

Berechnung Reparatur trotz vorheriger Beschädigung durch Bosch Kundendienst - sehr enttäuschend!

Wir hatten 2015 den oben stehenden Geschirrspüler von Bosch erworben (Bosch ActiveWater Eco). Schon im Jahr 2016 musste der Kundendienst anrücken (damals mehrere Wochen Wartezeit) und eine Reparatur durchführen, die auf Garantie erfolgte (Heizpumpe).

SCHLAGWORTE

Nunmehr war 2018 vor kurzem der Geschirrspüler erneut kaputt, Fehlercode E15, Wasser in Bodenwanne. Der Kundendienst kam diesmal zügig, wechselte eine Dichtung am Pumpenkopf und meinte der Fehler müsste nun behoben sein. Zum Glück hat er nochmals geprüft und festgestellt, dass die Fehlerursache nicht behoben war und weiter Wasser austrat. Er fand auch schnell den Grund:

Der Monteur aus dem Jahr 2016 hat bei seiner Reparatur den Flottenspeicher des Spülers grob beschädigt und zwar an der Stelle an dem ein Wasserschlauch an einem Zapfen hängt. Dieser Zapfen wurde von ihm nahezu vollständig abgegerissen und dann sehr unproffessionel mit Dichtmasse und Schelle wieder hingebastelt. Der Anschluss wurde durch diese Maßnahme um 2/3 reduziert. Der aktuelle Monteur war darüber auch erschrocken, denn dies hätte sich schon sehr viel früher unbemerkt vollständig lösen und eine sehr unschöne Wasserüberraschung in der Küche verursachen können. Der damalige Monteur hat uns diesen Pfusch wohlwissend verschwiegen, vermutlich um sich ein Ersatzteil und eine erneute Anfahrt zu ersparen.

Die aktuelle Reparatur konnte also nicht vollendet werden, der Monteur musste den Flottenspeicher mit dem beschädigten Anschluss neu bestellen, so dass ich nochmals einen weiteren Termin vereinbaren musste. Jetzt läuft das Maschinchen wieder, aber wir haben trotzdem eine Rechnung über EUR 119,00 bezahlen müssen.

Wir finden dies unverschämt von Bosch. Kunde muss zweimal einen Termin für Reparaur ermöglichen, das zweitemal für den Pfusch eines Bosch Monteurs aus 2016, der uns grossen Schaden in der Küche hätte verursachen können. Wir sind sicher, dass das Wasser auch nur an dieser Stelle austrat, wo sich der Schlauch und die Dichtmasse langsam löste. Und schließlich dann den Sicherheitsschalter auslöste.

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Ein positiver Punkt: Der diesmalige Monteur war sehr pünktlich, freundlich und wirkte sehr kompetent.

Aber von Bosch sind wir nun sehr enttäuscht. Wir sind bewusst auf Bosch und Siemens Geräte in unserem Haushalt gegangen. Aber diese Reparatur zu berechnen (auch wenn keine Garantie mehr besteht) ist - unter Berücksichtigung des Sachverhaltes - mehr als frech. Der erste Monteur hat in der Garantiezeit die Maschine beschädigt und laienhaft "geflickt". Da hätte ich mir als Bosch nicht getraut, dem Kunden eine Rechnung für die Folgereparatur zu stellen. Übrigens auch alleine schon aufgrund des Alters der Maschine nicht. Vielleicht sollten wir für den unnötigen Zeitaufwand an einem Arbeitstag, den wir durch den Pfusch bei der ersten Reparatur hatten, auch eine Rechnung stellen.

Zusammengefasst nochmal:

Kauf 2015

Reparatur schon 2016 nötig (Garantie), hierbei heimliche Beschädigung der Maschine und absolut laienhafte und unzulässige Flickreparatur

2018 = 2 x Reparaturtermin nötig, um den Pfusch des Vorgängers bei der vorherigen Reparatur zu beheben

Dafür "durften" wir trotzdem noch EUR 119 bezahlen.

Vor den nächsten anstehenden Käufen werden wir wohl um Bosch einen großen Bogen machen müssen. Ein sehr unsensibler Umgang mit dem Kunden wie wir finden und für eine 3 Jahre alte Maschine auch nicht gerade ein Aushängezeichen. Wir sind sehr enttäuscht.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Erstattung der EUR 119,00 an mich


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2018 | 16:04
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter ReclaBoxler-3340801,

vielen Dank für Ihre ReclaBox-Anfrage.

Wir freuen uns, dass Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch einvernehmlich geklärt werden konnte.

Gerne stehen wir Ihnen auch zukünftig über die bekannten Kontaktdaten unseres Werkskundendienstes im Bedarfsfall direkt zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.07.2018 | 21:13
von ReclaBoxler-3340801 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Versprochene Maßnahme zur Lösung wurde bisher angekündigt, ist aber noch nicht erfolgt.


17.07.2018 | 12:55
von ReclaBoxler-3340801 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Einvernehmliche Regelung wurde gefunden und Problem wurde gelöst. Schnelle und freundliche Reaktion von Bosch.




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