Durch AVIS Autovermietung gelöste Beschwerde. | 171 Views | 13.07.2018 | 09:48 Uhr
geschrieben von Guenther Klix

AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG (Oberursel)

Ist das Masche?

Bestell-/Kundennummer: Mietvertragsnummer: 231737483

Angeblicher Schaden am Mietfahrzeug und fehlender Heckrollo

Ich hatte Anfang Mai ein Fahrzeug über rentalcars.com bei AVIS angemietet.

SCHLAGWORTE

Nach Rückgabe des Fahrzeuges wurden meine Kreditkarte 980,00 Euro belastet. Erst nach erfolgter Belastung erhielt ich die entsprechenden Unterlagen, respektive Vorwürfe von AVIS per Post - in Form einer Schadensmeldung und Rechnung.

Es wurde ein neuer Schaden reklamiert (im Bereich des vorderen Nummernschilds) - der mittlerweile über rentalcars.com (Dank Zusatzversicherung behandelt und wurde. Zum Zweiten wird mir vorgeworfen ich hätte die Kofferraumabdeckung des Fahrzeuges (ein VOLVO CX90) nicht mit zurückgegeben. Direkt nach Erhalt der Schadensmeldung und Rechnung erschließt sich mir nicht wie ich davon wissen sollte, dass bei dem Fahrzeug ein Heckrollo hätte dabei sein sollen.

Bei der Anmietung wurde mir am AVIS Counter des Münchner Flughafens der Autoschlüssel und die Info wo das Fahrzeug steht in die Hand gedrückt. Aus Erfahrung besichtigte ich das Fahrzeug rundum und schaute auch ins Fahrzeug. Da ich diesen Fahrzeugtyp überhaupt nicht kennen und zudem im Heck eine dritte Sitzbankreihe war, rechnete ich gar nicht damit, dass eine Heckabdeckung hätte da sein sollen, respektive fehlte.

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Ich hatte eigentlich eine Mercedes E-Klasse reserviert - das es ein VOLVO wurde war reiner Zufall. Es befand sich bei Abholung definitiv kein Heckrollo im Fahrzeug und den Vorwurf ich hätte ihn unberechtigter Weise behalten werde ich keineswegs auf mir sitzen lassen.

Entsprechende Reklamation sowohl telefonisch als auch via Webformular ignoriert AVIS bzw. beim telefonischen Kontakt sagte mir ein Mittarbeiter von AVIS vor 3 Wochen, dass der Vorgang noch in Bearbeitung sei und ich mich bitte noch ein paar Tage gedulden möge.

Ich leihe mir hin und wieder Fahrzeuge und habe mittlerweile einige Erfahrungen gemacht , die darauf schließen lassen, dass man äußerst attraktiven Mietpreise (im konkreten Fall verlängerter Wochenendtarif - Miete 168,00 Euro für Freitag bis Dienstag durch Nebeneinnahmen wie den erwähnten kompensiert – insbesondere, wenn man die Selbstbeteiligung mittels Zusatzversicherung reduziert oder ausgeschlossen hat. Dann fallen bei Rückgabe des Fahrzeuges schon mal Kommentare wie "das kostet Sie doch aufgrund der Zusatzversicherung keinen Cent, warum die Aufregung".

Da liegt die Vermutung von willentlicher Abzocke schon sehr nahe.

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Meine Forderung an AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG: Erstattung des Betrages der für den angeblich behaltenen Heckrollo (ca. 580,00 Euro)


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Kommentare und Trackbacks (3)


20.07.2018 | 11:55
von Guenther Klix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Absolut keine Reaktion - ich bin jetzt anwaltlich am klären was getan werden kann


03.08.2018 | 13:32
von Guenther Klix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe AVIS erneut angeschrieben und mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung gesprochen. Wenn die AVIS gestellte Frist wieder ohne Resonanz verstreicht, geht es an den Anwalt.


24.08.2018 | 16:05
von Guenther Klix gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat mir mittlerweile Größenordnung 80% der geltend gemachten Kosten für den 'fehlenden' Heckrollo wieder auf die Kreditkarte gutgeschrieben - ohne irgendeine Erklärung oder Aufstellung wie man auf die Beträge kommt. Auch die Bilder von dem angeblichen Schaden am Nummernschild sind mehr als dubios. Wenn ich den Schaden (das Nummernschild war mehr oder weniger um 90° nach vorne gebogen nicht gesehen hätte, bräuchte ich wohl nen Blindenhund. Nun denn wegen dem Rest weitere Anstrengungen zu unternehmen macht sicherlich wenig Sinn. Zwei Sachen habe ich jedoch gelernt - Nie wieder AVIS und auf keinen Fall solche Versuche zusätzliches Geld zu machen einfach hinzunehmen.




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