Durch BKK Mobil Oil gelöste Beschwerde. | 329 Views | 18.07.2018 | 10:52 Uhr
geschrieben von Sylvia Nührmann

BKK Mobil Oil (HAmburg)

BKK Mobil Oil behandelt Patienten wie den letzten Dreck

Bestell-/Kundennummer: T872686645 Helene Nührmann Geb.: 22.09.1943

Meine Mutter 74 Jahre alt, ist am 08.06.2018 gestürzt. Sie hat sich einen offenen Schienbeinbruch zugezogen, der in einer Notoperation im Unfallkrankenhaus Boberg operiert worden ist. Nach 9 Tagen wurde sie entlassen, ohne das Bein belasten zu dürfen. Meine Mutter lebt alleine und hat ausser mir, niemanden der ihr helfen könnte, da alle noch berufstätig sind oder weit weg wohnen. Ich selbst bin voll berufstätig, genauso mein Lebensgefährte. Es kam wie es kommen musste und meine Mutter, kaum zu Hause, ist wieder gestürzt. Es war Gott sei Dank nichts schlimmes passiert, denn noch eine OP wäre nicht möglich gewesen. Kurzerhand haben wir meine Mutter dann in ein Heim verfrachtet, da ein alleine Leben so zur Zeit nicht möglich ist und sie von Haus aus Sturzgefährdet ist.

SCHLAGWORTE

Ich habe sofort bei der BKK Mobil Oil angerufen und den Fall geschildert. Der Mitarbeiter hat hämisch gelacht und meinte: "Da hat sie Pech gehabt, aber ohne Pflegegrad bekommt sie gar nichts! " Aufegelegt, Zack das wars. Ich konnte nicht einmal antworten.

Daraufhin stellte ich trotzdem einen Antrag per Einschreiben und bis jetzt habe ich noch keinerlei Reaktion darauf bekommen, auch auf meine Beschwerde hin nicht. Wir werden einfach ignoriert!

Dabei gibt es seit Januar 2016 das Krankenhausschutzgesetz, das auch Menschen OHNE Pflegegrad eine Kurzzeitpflege bezahlt bekommen, wenn die Vorraussetungen stimmen. Und die stimmen bei meiner Mutter 100%

Wir müssen die Kurzzeitpflege selbst bezahlen, wobei wir dafür einen Kredit aufnehmen müssen. Meine Mutter kann das von Ihrer Rente niemals wuppen.

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Meine Forderung an BKK Mobil Oil: Genehmigung der Kurzeitpflege nach dem Krankenhausschutzgesetz!


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Kommentare und Trackbacks (2)


25.07.2018 | 21:21
von Sylvia Nührmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dank Reclabox hat sich die BKK dann doch dazu herabgelassen, die Kosten zu übernehmen. Allerdings sind Unterkunft und Verpflegung nicht dabei, die müssen wir selbst tragen. Also verstehen kann ich den Affenzirkus seitens der BKK nicht.


26.07.2018 | 06:48
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Bei der Kurzzeitpflege geht es doch grade um Unterkunft und Verpflegung. Die müssen Sie selber zahlen? Und was übernimmt die BKK?



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