Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 269 Views | 13.07.2018 | 10:52 Uhr
geschrieben von Petra Grabowsky

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Rechnung 2017/18

Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr.522490 Vertr./Nr.439028

Sofortige Endabrechnung für 20127/18

nach ordnungsgemäßer kündigung zum 31. März 2018 habe ich bis heute-trotz mehrmaliger telefonischer Anmahnung-keine Endabrechnung erhalten. Bei jedem telefonischen Anruf wurde mir versichert, dass die Rechnung unterwegs sei.

Zu meiner Betriebkostenabrechnung benötige ich einen beweisbaren Nachweis über entstandene Stromkosten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Schlußrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.07.2018 | 11:17
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Grabowsky,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.07.2018 | 12:12
von Petra Grabowsky noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.07.2018 | 14:17
von Petra Grabowsky gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


19.07.2018 | 14:18
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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