Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 195 Views | 12.07.2018 | 15:44 Uhr
geschrieben von Liane Heyden

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

EVD - sind gespannt

Bestell-/Kundennummer: 00253513

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

in den folgenden Tagen dieser Woche erhalten Sie ein Einschreiben mit der Maßgabe einer Sonderkündigung beruhend auf Ihrer Preiserhöhung der kWh von gegenwärtig 28,35 Cent/kWh, angekündigt in der E-Mail vom 05.07.2018 zum 01.08.2018, in der unbegründeten Mehrverbrauchswerterhöhung auf 40,00 Cent/kWh.

Eine vorangegangene E-Mail Information kann es nicht gegeben haben und wird vom Server in dem Emailverhalten, gelöschte Ordner, Dateien, Anhänge, nicht im Datum, Absender, nach Recherche und HTML Seitennutzung im Datum, angegeben.

In dem Einlesen der hier veröffentlichten Korrespondenz mit Kunden der EVD-Deutschland, muss ich Ihnen nicht die einzelnen aufgeführten Kulanzangebote und der augenscheinlichen Einigung nicht dokumentieren.

Bevor wir, als Kunde der EVD-Deutschland, die zu erwartende Korrespondenz anwaltlich vertreten lassen, biete ich Ihnen die gleichsame Einigung des alten KWh/ 28,35 Cent an.

Bitte bestätigen Sie mein Kulanzangebot, gleichsam mit den bereits vorhanden und veröffentlichten Kulanzangeboten in der Eingabe der neu zu erstellenden Daten im Kundenlogin der EVD-Deutschland, mit der kWh/28,35 Cent im Abrechnungszeitraum 12 Monate.

Das Ihnen per Einschreiben zugesandte Schreiben mit Inhalt der Sonderkündigung, kann in dieser o. g. Wirksamkeit, unbeachtet werden.

In Erwartung des Kundenlogin zum 20.07.2018, einer Bestätigung und Nennung der Kulanzeinigung mit den Werten: Paketpreis – 4200 kWh, kWh/28,35 Cent, Anpassung der monatlichen zu leistenden Abschlagsbeiträge, in einer Nachricht von Ihnen, denke ich im Namen Ihrer weiteren Kundschaft, meiner Person, diesen unliebsamen Geschäftsvorfall, zufriedenstellend aller Beteiligten mit beigetragen zu haben.

Mit freundlichem Gruß,

Liane Heyden

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Kulanzeinigung kWh/28,35 Cent bitte bestätigen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.07.2018 | 10:32
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Heyden,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen in Kürze ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.07.2018 | 10:42
von Liane Heyden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Tarifänderung konnte, auch unter dem Beitrag der Schlichtungsstelle-energie, abgewiesen werden. Somit ergibt sich, auch im Kundenlogin der EVD-Deutschland, geänderten alten Tarif. Soweit die offene Einigung. Die Einigung wurde von mir noch nicht bescheinigt, da ich hier erkenne das Guthabenrückzahlungen ggf. ausbleiben. Bestandteil einer Einigung wurde ausschließlich unter Berücksichtung der Abschlagszahlungen mit der Guthabenverrechnung bis 31.05.2019 angenommen. Warum dies wird man sich u. U. fragen. Mein Guthaben in Höhe von 178,00€ möchte ich nicht erneut 2019 einfordern und augenscheinlich in Korrespondenzen anmahnen. Gleichwohl ist die Kündigung zum 31.05.2019 erfasst. Sollte EVD-Deutschland die Abschlagszahlungen mit dem Guthaben verrechnen so ist mir als Kunden für die folgenden zehn Monate genüge getan. Schau`n wir mal auf die nächste Abschlagszahlung um zu reagieren, oder nicht.




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