Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 195 Views | 23.07.2018 | 13:47 Uhr
geschrieben von Klaus Kitschen

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio hält sich nicht an das BGB- Vertragsrecht /Widerrufsrecht

Bestell-/Kundennummer: XXXXX6608

Vertragsverlängerung bei der Stromio GmbH mit schriftlichen Bedingungen meinerseits, die die Stromio GmbH nachweislich nicht einhalten kann. Widerrufserklärung wurde nicht zugestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

auf das Angebot einer Vertragsverlängerung für Strom von Ihnen habe ich am 13.12.2018 per E-Mail zum ersten Mal das Angebot angenommen nur unter der Bedingung (in Rot geschrieben), dass ihr Ökostrom die Bedingungen zur Förderung der Ladeinfrastruktur in NRW erfüllt. Vertragsbeginn ist der 10.01.2018.
Dies war meine Vertragsbedingung und dieser geänderte Vertrag wurde durch ihre Vertragsannahme am 18.01.2018 bestätigt.
Diese Bedingung können Sie leider nicht erfüllen, da die Stromio GmbH die Bedingungen der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung der Ladeinfrastruktur (Wallbox), hier Förderung von Neuanlagen, nachweislich nicht erfüllt.
Daher haben ich und mein Anwalt Ihnen wegen nicht erbrachter Leistung den Vertrag gekündigt - siehe BGB.
Außerdem wurde mir nachweislich zur Vertragsverlängerung mit Vertragsänderungen keine Widerrufserklärung zugestellt. Da die Widerrufsfrist in diesem Fall nach BGB noch nicht abgelaufen ist wurde der Widerruf schriftlich erklärt.

Hiermit fordere ich Sie auf, die Vertragskündigung zum 31.07.18 aus genannten Gründen schriftlich zu bestätigen und mir eine Schlussrechnung zu erstellen.
Das Geld wird dann sofort überwiesen.

Durch das Vertragsverhalten der Stromio GmbH und der damit verbundenen Verzögerung der Kündigungsannahme entgehen mir bei weiterer Verzögerung Ihrerseits ein Fördergeld in Höhe von 1000,00 Euro, da der Stromanbieterwechsel aktuell nicht durchgeführt werden kann.

Ich würde mich freuen, wenn auch die Stromio GmbH akzeptiert, dass
sich beide Vertragspartner an das Deutsche Recht halten müssen.
Ein Fehlverhalten meinerseits konnte die Stromio GmbH noch nicht schriftlich vorbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Kitschen

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Auflösung des Vertragsverhältnisses zum 31.07.2018 wegen nicht eingehaltener Vertragsbedingungen und schriftliche Bestätigung der Vertragsauflösung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.07.2018 | 15:44
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


31.07.2018 | 10:58
von Klaus Kitschen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von der Stromio GmbH - nur Standardantwort der Kundenhotline.


07.08.2018 | 11:45
von Klaus Kitschen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von der Stromio GmbH auf die Reklamation und die Anwaltsschreiben.
So geht man nicht mit Kunden um!


21.08.2018 | 20:32
von Klaus Kitschen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von der Stromio GmbH außer Mitteilung das die Rechtsabteilung sich meldet.

Kunden sollten sich den Wechsel zu Stromio gut überlegen!


26.08.2018 | 12:04
von Klaus Kitschen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So jetzt nach vielen Emails mit Fristsetzungen vom Anwalt löst die Stromio GmbH den Vertrag mit mir auf. Vielen Dank Stromio.
Es hätte auch ohne Kosten und Ärger einfacher sein können.
Kunden sollten sich den Wechsel zur Stromio GmbH gut überlegen.




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