HDI Versicherung AG (Hannover)
Unerträgliche (Nicht-) Bearbeitungszeit für Anfragen/Beschwerden
Bestell-/Kundennummer: Online-HDI-Kraftfahrtversicherung V-058-473-741-8
Nach Umzug und entsprechender Meldung an den HDI benötigte dieser keine 8 Tage für einen entsprechenden Nachtrag und die Abbuchung eines erhöhten Beitrages trotz Senkung der Regionalklasse.
Nachdem zunächst ein HDI-Telefonberater meinte, die Beitragserhöhung in der Haftpflicht müsse ein Versehen sein, habe ich eine entsprechende Anfrage/Beschwerde per E-Mail an den HDI gesandt. Nun ließ man sich aber trotz mehrerer Nachfragen 6 Wochen Zeit, um mir folgende unverständliche Antwort zu geben.
. "Wir möchten uns zunächst für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen.
Nach Rückmeldung unserer Fachabteilung teilen wir Ihnen mit, dass die Neuberechnung nach dem Wohnortwechsel richtig ist. Eine Senkung der Regionalklasse bedeutet nicht, dass sich der Beitrag verringert. Ausschlaggebend ist unter anderem die Postleitzahl, auf welche das Fahrzeug zugelassen wurde und das damit verbundene Risiko. Eine Korrektur des Beitrages kann demnach nicht erfolgen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. ".
Für die lange Bearbeitungszeit und die drastische Beitragserhöhung und dass mir lt. HDI bei Beitragserhöhung infolge Umzug kein Sonderkündigungsrecht zustehe, habe ich kein Verständnis und bereue meinen Vertragsabschluss bei HDI zutiefst. Ich kann nur hoffen, dass ich bis zum Ablauf der Versicherung keinen Schaden habe und möglichst viele hier meinen Text lesen und ihre Schlussfolgerungen ziehen.
W. N.
26.07.2018 | 10:23
Abteilung: Kommunikation
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir kümmern uns zurzeit um Ihr Anliegen und melden uns direkt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die Bafin hat bestätigt, dass die Versicherungsgesellschaften nicht verpflichtet sind, die Berechnung der Versicherungssumme transparent und nachvollziehbar offen zu legen. Diese können nach eigenem Ermessen und eigenen Risikofaktoren die Höhe der Versicherung festlegen.
Eine solche Gesetzeslage scheint mir unvertretbar einseitig im Interesse der Versicherungsgesellschaften zu liegen. Unvertretbar auch deshalb, weil es sich bei der Kfz-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt und der Staat als Gesetzgeber hier keine Versicherung anbietet.
Die Einschaltung der Bafin und des Versicherungs-Ombudsmannes hatte nicht den erwarteten Erfolg. Der Ombudsmann hatte schriftlich zugesagt:
- nach Recht und Gesetzt zu prüfen, ob meine Forderung berechtigt ist. (Das Ergebnis der Prüfung habe ich nicht erhalten.)
- in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten und/oder anderenfalls einen rechtlichen Bescheid mit verständlicher Erläuterung der Bewertung zu geben. (Ebenfalls nicht erhalten.)
Nach meinem Eindruck, hat der Ombudsmann lediglich meine Post an den HDI lediglich mit der Bitte um Rückäußerung weiter gegeben. Analog dazu wurde die HDI-Antwort an mich gesandt.
das Vertragsverhältnis einvernehmlich vorzeitig aufzulösen und hat die Restversicherungssumme erstattet. Nunmehr sabotiert HDI meine Versicherung bei der VHV, indem es meinen Schadensfeiheitsrabatt nicht bestätigt und zwar mit der abstrusen Begründung, dass
ich nicht der Versicherungsnehmer war, obwohl die VHV dem HDI die richtige Versicherungsnummer mitgeteilt hat und der Versicherungsvertrag auch über das Kfz. -Kennzeichen und meinen Namen und Adresse eindeutig identifizierbar ist. Ich kann nur raten: Macht um den HDI einen großen Bogen!