Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 138 Views | 29.07.2018 | 19:57 Uhr
geschrieben von Erwin Kasper

STROGON GmbH (Bonn)

Neukundenbonus verweigert wegen Mehrtarifzähler

Bestell-/Kundennummer: 40S3413998

STROGON verweigert die Auszahlung des Neukundenbonus (15%), da es sich bei der Entnahmestelle um einen Mehrtarifzähler handelt.

Nach Kündigung unseres Stromanschlusses verweigert STROGON die vertraglich zugesicherte Auszahlung des Neukundenbonus und verweist hierbei auf eine Klausel in den AGB. Dort steht sinngemäß, dass Mehrtarifzähler vom Neukundenbonus ausgeschlossen sind.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OG Köln (AZ: 6 U 132/16) bewerten entsprechende Klauseln nach §305c BGB jedoch als überraschend und von dem Kunden als nicht zu erwarten.

Es könnte daher die Vermutung aufkommen, dass die entsprechende Klausel, welche keinen Einfluss auf die Vertragsbeziehung hat, ausschließlich genutzt wird, um die Bonuszahlung zu verweigern.

Da die Inhalte der AGB daher offensichtlich überraschend und damit unwirksam sind, fordern wir STROGON dazu auf den Bonus zu berücksichtigen und umgehend auszubezahlen.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Auszahlung des vertraglich festgelegten Bonus in Höhe von 15% des Bruttopreises.


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.08.2018 | 22:57
von Erwin Kasper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hat sich nicht einverstanden erklärt den gesamten Betrag des Neukundenbonus auszuzahlen.


21.08.2018 | 10:59
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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