Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 146 Views | 06.08.2018 | 12:42 Uhr
geschrieben von Michelle Brandt

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Versprochenes Guthaben aus Jahresabrechnung wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 232041442068

Am Montag dem 30.07.2018 habe ich meine Jahresabrechnung von E.ON erhalten. Aus der Rechnung dieser Jahresabrechnung geht hervor, dass ich zu viel eingezahlt habe und nun ein Guthaben von ca. 600,00 Euro habe, in der Rechnung heißt es direkt, dass mir dieser Betrag innerhalb der nächsten Tage, (sollte also wohl spätestens am Freitag dem 03.08.2018) drauf gewesen sein, ausgezahlt wird auf mein hinterlegtes Bankkonto. (Das natürlich auch korrekt ist, habe ich daraufhin sofort überprüft)

SCHLAGWORTE

Leider bis dato nichts passiert und da es sich hier nicht um eine kleine Summe handelt und der Gesetzgeber auch sagt, dass Guthaben von Stromdienstleistern etc. schnellstmöglich ausgezahlt werden muss, bitte ich nun um eine Auszahlung in den nächsten 2 Werktagen.

5 Werktage sind ein schafbarer Zeitraum, um eine Überweisung zu tätigen und gerade von einem großen Unternehmen wie E.ON erwarte ich, dass mein Geld möglichst zügig auf meinen Bankkonto erscheint, ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten müssen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Schnellstmögliche Erstattung des Guthabens aus der Jahresabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2018 | 12:42
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Frau Brandt,

danke für Ihren Beitrag. Wir verstehen, dass Sie Ihr Guthaben so schnell wie möglich haben möchten. Die Überweisung ist für morgen, den 7. August 2018 geplant. Sie sollten das Geld also noch diese Woche auf Ihrem Konto haben.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.08.2018 | 14:14
von Michelle Brandt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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